Ampel verabschiedet gegen CDU und AfD das Digitale-Dienste-Gesetz

Umsetzung der EU-Vorlage : Bundestag beschließt Digitale-Dienste-Gesetz

Mit den Stimmen der Ampelkoalition hat der Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz beschlossen. CDU und AfD stimmen dagegen.

Der Bundestag hat am Donnerstag das Digitale-Dienste-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz koppelt den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union an den deutschen Rechtsrahmen. Der DSA schreibt vor, dass Digitalplattformen, Netzwerke und Onlinehändler ihre Nutzer vor rechtswidrigen Inhalten schützen müssen. Die Plattformen werden zu Transparenz verpflichtet, Verbraucherrechte werden gestärkt, bei Verstößen werden Geldstrafen verhängt, sie können bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes betragen. Die Kontrolle sehr großer Plattformen behält sich die EU-Kommission selbst vor, für kleinere (in Deutschland rund 5000) sind nationale Behörden zuständig.

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur gefragt. Bislang waren die Landesmedienanstalten führend in der Netzkontrolle; sie stehen nun am Rande. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll sich auch beteiligen. Auch wegen der Verschiebung der Digitalaufsicht von den Ländern zum Bund ist das Gesetz, welches das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ablöst, umstritten.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundestag-beschliesst-digitale-dienste-gesetz-19602667.html

Bundestag verabschiedet das Digitale-Dienste-Gesetz

Das Digitale-Dienste-Gesetz ist da. Damit kann die zentrale Koordinierungsstelle für Online-Dienste in Deutschland ihre Arbeit offiziell beginnen. Auf die zuständige Bundesnetzagentur kommt jetzt viel Arbeit zu.

Mit einem Monat Verspätung hat der deutsche Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschlossen. Es regelt nationale Details zum Digital Services Act (DSA) der EU. Im Zentrum des Regelwerks: Welche Behörden sind in Deutschland wofür zuständig?

Die Regeln des europäischen DSA gelten seit Mitte Februar für alle Online-Dienste und sollen unter anderem dafür sorgen, dass illegale Inhalte schneller aus dem Netz verschwinden und Nutzern mehr Transparenz und Widerspruchsrechte bei Moderationsentscheidungen bekommen. Während die EU-Kommission die ganz großen Plattformen dabei selbst beaufsichtigt, ist für alle anderen das jeweilige Land zuständig.

Nun ist beschlossen: Die zentrale Koordinierungsstelle wird in Deutschland bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein. Das war absehbar, die Bundesnetzagentur hat bereits begonnen, sich auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet. So hat sie beispielsweise eine Studie in Auftrag gegeben, um sich einen Überblick über die relevanten Dienste in Deutschland zu verschaffen. […]

Im Lauf des Gesetzgebungsverfahren hat der Bundestag noch einige Regeln im DDG konkretisiert. Tabea Rößner, grüne Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Digitalausschusses, verweist auf eine ihr besonders wichtige Änderung zum Aufbau der Koordinierungsstelle: „Ministerien und Bundestag sollen bei der Auswahl der Leitung nicht mitreden.“ So soll die Stelle möglichst unabhängig arbeiten können. „Dafür wollen wir im Hinblick auf Qualifikation und Unabhängigkeit höhere Anforderungen an die Leitungsposition stellen“, so Rößner in einer Pressemitteilung. „Sie soll zudem in einem Ausschreibungsverfahren und allein durch den Präsidenten der Bundesnetzagentur ausgewählt werden.“

Wie wirksam die Regeln des DSA und DDG werden und ob Nutzer dadurch in Zukunft ein sichereres Online-Umfeld haben werden, wird neben den gesetzlichen Regelungen wesentlich von der Durchsetzung der neuen Regeln abhängen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellte bei einer Untersuchung fest, dass einige Tech-Konzerne versuchen, sich teils um die Regulierung herumzuwinden.

Bundestag verabschiedet das Digitale-Dienste-Gesetz