ARD-Anstalt in der Schwebe: Schluckt der RBB die Staatsvertrags-Pille oder kommt die Klage?

ARD-Anstalt in der Schwebe: Schluckt der RBB die Staatsvertrags-Pille oder kommt die Klage?

Ein neues Programmschema, die Umsetzung des Staatsvertrags, das Zielbild 2028 und die Suche nach einer neuen Programmdirektorin: Die RBB-Führung hat viel zu tun. In einer wichtigen Zukunftsfrage gibt es aber noch immer keine Entscheidung. […]

Und während einige im Staatsvertrag neu eingefügten Punkte, wie etwa die Gehaltsobergrenze für den oder die IntendantIn, erst dann gelten, wenn, wie in diesem Fall, der aktuelle Vertrag von Ulrike Demmer ausläuft, sind andere Dinge sofort umzusetzen. Das von der Politik neu vorgeschriebene Regionalbüro in Brandenburg an der Havel beispielsweise. Oder die Auseinanderschaltung des Regionalprogramms für jeweils 60 statt wie bisher 30 Minuten, außerdem muss die Intendantin zwei Personen vorschlagen, die die Landesprogramme in Berlin und Brandenburg leiten – gewählt werden diese vom Rundfunkrat. […]

„Wir prüfen derzeit verschieden räumliche Optionen und bereiten die technische Ausstattung vor, wir sind zuversichtlich, binnen der kommenden Wochen einen neuen Anlaufpunkt für den rbb in Brandenburg/Havel anbieten zu können“, heißt es von einem RBB-Sprecher auf Anfrage des Medienmagazins DWDL.de. Spannender Nachsatz: „Wir halten es auch für denkbar, das Konzept auf andere Regionen auszuweiten.“ Das ist durchaus überraschend, hatte sich der RBB massiv dagegen gewehrt, dass die Politik dem Sender vorschreibt, wo man nun noch ein Büro zu eröffnen hat. „Ich habe wirklich nichts gegen weitere Büros, aber ich würde das Geld lieber in Reporter investieren, die vor Ort recherchieren, als in Miete für Büroräume 50 Kilometer von Potsdam entfernt“, erklärte Intendantin Ulrike Demmer im November im „Zeit“-Interview. Nun hält man es beim RBB sogar für möglich, weitere Büros zu eröffnen – freilich will man dann selbst entscheiden, wo diese liegen. […]

Auch das Thema der Auseinanderschaltung der Landesprogramme sei „in Arbeit“, heißt es vom RBB. Einen genauen Zeitpunkt, wann die Erweiterung erfolgt, gibt es aktuell aber noch nicht. Bei den für das Landesprogramm zuständigen Personen rechne man „bis zur Jahresmitte mit einem konkreten Umsetzungsvorschlag“. In beiden Fällen hatte der RBB 2023 scharf gegen eine Änderung des damals noch geltenden Staatsvertrags protestiert. Der RBB sprach hier in der Vergangenheit unter anderem von einer „schwerwiegenden Eingriff in Programmautonomie und in die Selbstverwaltungs-/Organisationshoheit“. Ulrike Demmer sagte im Oktober 2023 ganz generell: „Dieser Staatsvertrag verletzt unsere aus Rundfunk- und Programmfreiheit resultierenden Garantien.“

https://www.dwdl.de/magazin/97241/schluckt_der_rbb_die_staatsvertragspille_oder_kommt_die_klage/