Bundesländer wollen weniger öffentlich-rechtliche Radioprogramme
Bundesländer wollen weniger öffentlich-rechtliche Radioprogramme
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll grundlegend reformiert werden. Neben der Reduzierung der Radiosender soll es auch Änderungen bei TV-Spartensendern und Apps geben.
Die Bundesländer wollen die Anzahl der Radioprogramme im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verringern und die Reformen innerhalb der ARD und des ZDF vorantreiben. „Wir werden die Hörfunkprogramme reduzieren“, sagte die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab (SPD). Welche Radiosender konkret betroffen sein werden, sagte sie nicht. […]
Raab, die auch rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin ist, sagte, man rede im Länderkreis zudem über eine Reduzierung der TV-Spartensender und Begrenzung der Apps. […]
Entstehen soll ein Reformstaatsvertrag als Dach über Änderungen in insgesamt fünf weiteren Staatsverträgen. Dazu gehören der Medienstaatsvertrag und die ARD-, ZDF- sowie Deutschlandradio-Staatsverträge. Raab zufolge soll der ARD-Staatsvertrag grundlegend verändert werden. „Die Organisation soll deutlich gestrafft und die Gremienkontrolle neu sortiert werden“, sagte Raab. […]
Außerdem soll es um den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag gehen, in dem die Höhe des Rundfunkbeitrags festgelegt ist.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-06/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-radiosender-reform
Derzeit gebe es je nach Zählweise um die 70 Radioprogramme. Künftig sollen es eher 51 oder 53 Programme sein, sagte Raab. Eine endgültige Festlegung stehe noch aus. […]
Mit Blick aufs Fernsehen berate die Rundfunkkommission noch, ob es bei den Spartenkanälen von ARD und ZDF zu Reduzierungen kommen solle, sagte die SPD-Politikerin. Für alle Online-Angebote und für Apps und Social-Media-Auftritte solle es künftig „eine qualifizierte Begründungspflicht“ geben. Es gehe dabei um „Erforderlichkeit und Gebotenheit“, ob es das jeweilige Angebot wirklich brauche, sagte Raab.
Beim Verbot der Presseähnlichkeit von Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehe die Rundfunkkommission Bedarf für Nachjustierungen. So solle der schon bisher vorgeschriebene Sendungsbezug geschärft werden. […]
Für die Anstalten solle es überdies eine Verpflichtung geben, Innovationen im Programm zu entwickeln. Auch geht es laut Raab darum, dass die Anstalten in ihren Angeboten zwischen Meinung und Nachrichten klar zu trennen hätten. […]
Noch nicht abschließend entschieden hat die Rundfunkkommission laut Raab darüber, ob es eine Obergrenze für die Intendantengehälter geben wird oder ob künftig bestimmte Kriterien zu berücksichtigen sind, wenn es um die Festlegung dieser Gehälter geht. […]
Am Montag setzt die Rundfunkkommission Raab zufolge ihre Beratungen zum Reformstaatsvertrag fort. Ziel sei es, der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober einen Staatsvertragstext zur Verabschiedung vorzulegen. […]
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) arbeitet Raab zufolge derzeit an einem Sondergutachten, um zu prüfen, in welcher Größenordnung sich durch die geplanten staatsvertraglichen Änderungen der künftige Finanzbedarf der Anstalten reduziere. […]
Die KEF-Empfehlung, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat zu erhöhen, wäre über eine Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags zu regeln. Die Ministerpräsidenten mehrerer Bundesländer lehnen aber eine solche Anhebung ab. Ob die Erhöhung noch „im Rahmen einer Gesamtlösung“ gelinge, werde sich zeigen, sagte Raab. Durch den Reformstaatsvertrag sollten die Länder, die die Beitragsanhebung ablehnten, davon überzeugt werden, dieser doch zuzustimmen. Aufgrund der Rerformen werde der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten künftig sinken.
https://www.medien.epd.de/article/1462
Reformplan der Länder: Weniger Radiokanäle der ARD, dafür mehr Rundfunkbeitrag
Der Reformstaatsvertrag ist mehr als nur der Medienstaatsvertrag. Er ist ein Mantel, der neben dem Medienstaatsvertrag auch den ARD-, ZDF- und Deutschlandradiostaatsvertrag sowie den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag enthält. […]
Erstens muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk interaktiver arbeiten und als wichtiges Momentum in der Demokratie den gesellschaftlichen Diskurs anreichern. Damit soll der Auftrag qualitativ gestärkt werden. Zweitens wollen wir den Auftrag quantitativ begrenzen. Dazu gehört beispielsweise die Zahl der Hörfunkwellen. Die Rundfunkkommission ist der Auffassung, dass hier eine deutliche Reduzierung möglich ist. Wir sehen die Notwendigkeit, lineare Spartenprogramme ins Netz zu überführen. Auch die Überzahl an Portalen, Apps, Blogs und Podcasts ist nicht zu rechtfertigen. […]
Die Länder haben eine große Übereinstimmung darin, wie sie vorgehen wollen. Sie sehen die Reform als anspruchsvolle Aufgabe, die ihnen unter anderem der Zukunftsrat gestellt hat. Dazu zählt auch die Neuorganisation der ARD. Das allein ist schon eine große Herausforderung. Wir wollen hier die föderalen Aspekte stärken, denn das ist für die Unterscheidbarkeit zum ZDF wichtig: Das eine ist der regionale Senderverbund und das andere ist der nationale Sender. Dafür benötigt die ARD aber eine effektive Organisation anstelle reiner Kooperation. […]
Diese Kommission aus unabhängigen Fachleuten wollen wir beibehalten. Gleichzeitig überlegen wir, ob nicht mittels eines Rationalisierungsmodells eine einfachere Befassung der Länder mit der KEF-Empfehlung möglich ist. So könnte der Vorschlag der KEF für eine Beitragsanpassung, wenn er unterhalb eines bestimmten Schwellenwertes liegt, unkompliziert umgesetzt werden. […]
Die vier Säulen des Reformstaatsvertrags müssen so stark sein, dass sie die fünfte Säule, den Finanzierungsstaatsvertrag, mit der von mir angedeuteten Veränderung und einer moderaten Beitragsanpassung, tragen. Die Umsetzung der von uns geplanten Reformen benötigt natürlich einige Zeit und auch Investitionen.
