Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das Werbeverbot
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das Werbeverbot
Es sieht so aus, als ob die ARD das ihr aufgegebene Online-Werbeverbot unterläuft. Die Politik stört das (noch) nicht. Das zeigt sich im Gespräch mit dem Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein, Dirk Schrödter (CDU).
Mehr als 170 öffentlich-rechtliche Webchannels, inklusive Simultanübertragungen, und eine nicht mehr nachvollziehbare, stetig steigende Zahl öffentlich-rechtlicher Podcast- und Audio-on-Demand-Angebote verstärken im digitalen Bereich den Druck auf die privaten Anbieter. Dazu kommen, wie die Evangelische Presseagentur unlängst ermittelt hat, rund 700 bis 800 Social-Media-Kanäle, die ebenfalls der Programmverbreitung dienen. Einige ARD-Anstalten versuchen zudem anscheinend mit Podcasts das Werbeverbot in Telemedien zu umgehen, indem sie ihre Werbetöchter damit befassen, wie die F.A.Z. dokumentiert hat. Um eine weitere Torpedierung ihrer Geschäftsfelder zu stoppen, fordern die Privatsender, dass die Bundesländer mit dem nächsten Medienstaatsvertrag digitale öffentlich-rechtliche Audioangebote umgrenzen, wie das bei UKW und dem Digitalradio DAB+ der Fall ist. (Paid)
Der Chef der Kieler Staatskanzlei, Dirk Schrödter, sieht für die Länder derzeit keinen Grund, etwas gegen ausufernde Online-Aktivitäten von ARD und ZDF zu unternehmen, schreibt die „FAZ“. Privatsender und Verlage stören sich u.a. an Werbung in ARD-Podcasts und lokaler Online-Berichterstattung. Die Regelung im Medienstaatsvertrag zu Lokalnews sei bereits eindeutig. Die Werbefrage klärten die Länder auf Fachebene.
