Neuer Staatsvertrag für den RBB: Intendantengehalt runter auf 180.000 Euro
Neuer Staatsvertrag für den RBB: Intendantengehalt runter auf 180.000 Euro
Mehr Regionalität im Fernsehen: Jeweils 60 Minuten für „Abendschau plus“ und „Brandenburg akuell plus“ […] Die öffentlich-rechtliche Zweiländeranstalt muss nach den Vorstellungen von Staatskanzlei Brandenburg und Senatskanzlei Berlin an wesentlichen Punkten reformiert werden: bessere Kontrolle, höhere Wirtschaftlichkeit, klare Entscheidungsprozesse, wirksames Compliance-System und größere Transparenz. […]
Die Führungspositionen im künftigen RBB werden künftig deutlich niedriger dotiert sein. Dafür wird anders dirigiert und mehr kontrolliert. Ausgehend von den Vorschlägen der Landesrechnungshöfe soll die Senderspitze verschlankt und statt eines allmächtigen Intendanten soll künftig ein Kollegialorgan aus Intendant oder Intendantin und zwei Direktoren agieren. Der Verwaltungsrat als Sachverständigengremium soll Aufsichtstätigkeit künftig als vergütetes Nebenamt statt wie bisher ehrenamtlich ausüben. Überhaupt sollen die beiden Gremien, Verwaltungs- wie Rundfunkrat, deutlich professionalisiert werden, damit die Kontrollaufgaben deutlich nachgeschärft werden können. Was zudem vorgesehen ist, ist eine gemeinsame Vertretung von festangestellten und festen freien Beschäftigten über den Personalrat. […]
Der Reformeifer erfasst auch die Programme des RBB. So soll es dem Sender ermöglicht werden, in einem Modellprojekt die Hörfunkprogramme Radio Eins, Fritz und Cosmo in Onlineprogramme zu überführen. Durch die Aufgabe der UKW-Frequenzen ergäbe es einen Spareffekt. Was dem RBB nicht schmecken dürfte, ist die Aufgabe lokaler und regionale Werbung sowie die Festlegung der täglichen Werbung im Hörfunk auf 90 Minuten. […]
Auch das ist neu im Staatsvertrag: „Der RBB sollte das Ziel verfolgen, bei der Besetzung von Führungspositionen Bewerberinnen und Bewerber mit biographischen Bezügen zu den Ländern Berlin und Brandenburg, speziell mit Personen mit ostdeutscher Biographie, bevorzugt zu berücksichtigen.“ Früher hätte da „weiblich“ gestanden.
Neuer RBB-Staatsvertrag: Anhörung startet
Der Entwurf für einen neuen RBB-Staatsvertrag ist zwischen der Brandenburger Staatskanzlei und der Berliner Senatskanzlei einvernehmlich abgestimmt. Mit heutigem Datum wurde das Anhörungsverfahren gestartet.
Eine entsprechende Synopse mit der Bitte um Stellungnahme wurde an die RBB-Intendanz, an die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Rundfunkrats, die zuständigen Ausschüsse im Brandenburger Landtag (Hauptausschuss) und Berliner Abgeordnetenhaus (Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien) sowie an die Ressorts der beiden Landesregierungen übersandt. Für November ist eine gemeinsame Sitzung der beiden Landesregierungen vorgesehen, um die Neufassung zu beschließen. Anschließend erfolgt die Zuleitung an Landtag und Abgeordnetenhaus.
https://www.brandenburg.de/alias/bb1.c.765074.de
Hinweis: Vor drei Jahren wurde durch die Länderregierungen schon einmal vorgeschlagen, bis zu fünf der sieben Hörfunkprogramme in Onlineprogramme zu überführen. Berliner Grüne, LINKE und FDP wiesen damals darauf hin, dass dazu die Übertragungsraten in Brandenburg keinen dauerhaften Empfang ermöglichen würden. Der rbb würde damit einen Teil der Übertragungskosten an die Hörerinnen und Hörer übertragen.
