Der Punkt, an dem Verzweiflung in Wut umschlägt

Frank Lübberding (Welt): So berichtete ein englischer Diplomat über einen bayerischen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Völlerei. Dieser definierte einen Völlerer als „eine Person, die sich gewohnheitsmäßig den Tafelfreuden hingibt, und zwar in einem Maße, das angesichts der Nöte der Bevölkerung Missfallen erregen könnte“. Es drohten Geld- und Haftstrafen, allerdings fand sich dieser Gesetzentwurf später nicht im Strafgesetzbuch.

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Diese Anekdote findet sich in „Das Ende des Geldes“, einem Buch des englischen Journalisten Adam Fergusson, erstmals erschienen im Jahr 1975. Es geht um die „Hyperinflation und ihre Folgen für die Menschen am Beispiel der Weimarer Republik“ 

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Unser spätestens seit Frühjahr 2021 von jeder wissenschaftlichen Begründung befreiter Umgang mit einer respiratorischen Atemwegserkrankung erscheint mittlerweile als Signum für eine intellektuell verfettete Wohlstandsgesellschaft. Sie kann sich ökonomisch alles leisten, sogar die epidemiologischen Hirngespinste eines Bundesgesundheitsministers mit seinem Gefolge in der politischen und medialen Klasse. Schon dort wurde umgesetzt, was noch vor hundert Jahren scheiterte. Einer Gesetzgebung gegen „Völlerei“ entsprechen heute Sanktionen beim Verstoß gegen Maskenpflichten. Das gilt aber nur, wenn die „Völlerei“ nicht im Regierungsflieger stattfindet. Die Strategie, sich bei Bedarf selbst einen Freifahrtschein auszustellen, ist bezeichnend für das gegenwärtige Selbstverständnis. Die Maske dient nicht dem Infektionsschutz, ansonsten hätten die Fluggäste sie freiwillig getragen. Vielmehr soll sie den Gehorsam des Bürgers ausdrücken, wirklich jeden Unsinn mitzumachen.