Der Rundfunkbeitrag soll erst mal doch nicht steigen

Der Rundfunkbeitrag soll erst mal doch nicht steigen

Die Beitragskommission KEF schlägt vor, dass der Rundfunkbeitrag steigt. Was machen die Länder? Sie haben einen Plan, der den Sendern nicht gefällt. Staatssekretärin Heike Raab legt ihn dar. […]

Die Anstalten melden ihren Bedarf entsprechend des Auftrags an. Doch hier gibt es Defizite. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag ermöglicht den Sendern Reduzierungen bei Spartenprogrammen. Davon haben sie bisher keinen Gebrauch gemacht. Die Länder werden sich in den nächsten Wochen mit der KEF-Empfehlung und auch damit beschäftigen, wie die Anstalten die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten für Einsparungen genutzt haben. Und natürlich arbeitet die Rundfunkkommission auch weiter an eigenen Vorschlägen. Wir haben damit zwei parallele Verfahren: die Erarbeitung des Reformstaatsvertrags bis zum Herbst und die dritte Stufe im Beitragsverfahren. Beide Prozesse werden wir im Herbst zusammenführen. […]

Wir werden diese Entscheidung im Herbst treffen. Dazu sollen die finanziellen Auswirkungen der Reformvorschläge der Rundfunkkommission und des Zukunftsrats durch ein Sondergutachten der KEF berechnet werden. Was bedeutet es beispielsweise wirtschaftlich, wenn Spartenkanäle gestrichen, Hörfunkprogramme teilweise zusammengelegt, Gehälter an die Praxis des öffentlichen Dienstes angepasst werden? Im Herbst liegen den Ländern alle drei Dokumente vor, und dann werden wir uns über den weiteren Weg verständigen. […]

Der aktuelle Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro wurde im Juni 2021 durch das Bundesverfassungsgericht per Vollstreckungsverordnung angeordnet, und er gilt bis zu einer Neufestsetzung im Staatsvertrag. Wenn sichtbar ist, dass die Länder den Reformstaatsvertrag gemeinsam verabschieden, ist das auch ein wichtiges Signal für die Sender. Die Intendanten haben bei dem Gespräch mit der Rundfunkkommission deutlich gemacht, dass sie den ernsthaften Reformwillen der Länder anerkennen. Damit besteht auch für eine politische Entscheidung eine zeitliche Elas­tizität, die die Anstalten nach unserer Meinung verkraften können. […]

Die Länder haben den Anstalten einen festen Zeitplan für die weiteren Schritte präsentiert und haben diese um eine entsprechende Roadmap für die Umsetzung ihrer eigenen Reformen gebeten. Die Anstalten sagen oft „wir sind am Reformprozess dran“, doch das reicht nicht. Die Länder benötigen konkrete Umsetzungsschritte.

Bis wann sollen die Vorstellungen der Sender konkretisiert werden?

Wir haben die Erwartung, dass wir diesen Zeitplan im späten Frühjahr erhalten.

Das Sondergutachten der KEF ist nur sinnvoll, wenn im Herbst der Reformvorschlag und die Roadmap der Anstalten vorliegen.

Von diesem Zeitplan hängt auch die nächste Bedarfsprüfung der KEF ab. Denn Ende 2024 muss die Kommission die Sender zur nächsten Bedarfsanmeldung auffordern, und dabei sollen mögliche Einsparpotentiale unbedingt berücksichtigt werden.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/heike-raab-erhoehung-des-rundfunkbeitrags-kommt-noch-nicht-19546527.html

Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder: Raab sieht für Beitrags-Entscheidung „zeitliche Elastizität“

Raab wollte bislang, dass dieser Reformstaatsvertrag so stark ist, dass die Länder, die sich ablehnend geäußert haben, doch noch der aktuellen KEF-Empfehlung zustimmen. Danach sieht es aber aktuell nicht so – der Rundfunkbeitrag wird damit also wohl nicht zu Beginn des kommenden Jahres steigen. Dann wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber nicht mehr bedarfsgerecht finanziert und die Anstalten könnten das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dort hätten sie wohl gute Chancen, die Erhöhung durchzudrücken.

Die Koordinatorin der Rundfunkkommission spricht in der „FAZ“ nun von einem alternativen Szenario. So sagt sie, dass die Intendanten der Anstalten den Reformwillen der Länder „anerkennen“. Raab: „Wenn sichtbar ist, dass die Länder den Reformstaatsvertrag gemeinsam verabschieden, ist das auch ein wichtiges Signal für die Sender.“ Damit bestehe für die politische Entscheidung in Sachen Rundfunkbeitrag nun eine „zeitliche Elastizität, die die Anstalten nach unserer Meinung verkraften können“, sagt Raab weiter.

https://www.dwdl.de/nachrichten/96992/raab_sieht_fuer_beitragsentscheidung_zeitliche_elastizitaet/

Hinweis der Redaktion I: Wenn der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro bis zu einer Neufestsetzung im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag gilt, könnte man ihn konstant halten, wenn man die Verabschiedung eines neuen Staatsvertrages verhindert.

Hinweis II: Bisher haben die Länder sich nicht darauf geeinigt, welchen Umfang an Angeboten bzw. finanziellem Bedarf die Sender reduzieren sollen.

Rundfunkfinanzierung: KEF-Chef erwartet keine neue Empfehlung vor 2025

Der KEF-Chef Martin Detzel verteidigt die Empfehlung, den Rundfunkbeitrag um 58 Cent zu erhöhen. Auf Grundlage aktueller Reformdebatten könne die KEF keinen Beitrag entwickeln. Eine neue Empfehlung vor 2025 hält er nicht für realistisch.

https://www.deutschlandfunk.de/rundfunkbeitrag-kef-chef-martin-detzel-100.html