Die Länder haben eine Idee, wie die Abgabe für ARD und ZDF stabil bleiben kann
Steigt der Beitrag doch nicht? Die Länder haben eine Idee, wie die Abgabe für ARD und ZDF stabil bleiben kann
Die Länder haben eine Idee, wie die Abgabe für ARD und ZDF stabil bleiben kann Doch die Länder könnten die Empfehlung der KEF vom 23. Februar ignorieren und keinen neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag erstellen. Da sich mehrere Ministerpräsidenten und der Regierende Bürgermeister Berlins klar gegen eine Beitragserhöhung ausgesprochen haben, würden sie diese Vereinbarung, die auch die Zustimmung der Landesparlamente finden müsste, gar nicht erst unterzeichnen.
Ein solches Vorgehen hält der Verfassungsrechtler Dieter Dörr im Gespräch mit der F.A.Z. durchaus für möglich: „Wenn der Vorschlag der KEF, den Rundfunkbeitrag ab 2025 zu erhöhen, von den Ländern nicht aufgegriffen und kein neuer Finanzierungsstaatsvertrag geschlossen wird und die Anstalten nicht gegen diese Untätigkeit beim Bundesverfassungsgericht klagen sollten, bleibt der gegenwärtige Beitrag von 18,36 Euro weiter bestehen. […]
Es ist selbstverständlich ungewiss, ob die Sender auf einen Gang nach Karlsruhe verzichten, wenn es zu keinem neuen Staatsvertrag kommt. Bei einem Treffen am 7. Februar will die Rundfunkkommission die Intendanten der Sender davon überzeugen, nicht zu klagen. Denn die öffentliche Kritik an der zögerlichen Reformbereitschaft und am mangelnden Sparwillen ist nach wie vor groß, und eine erneute Anrufung des Verfassungsgerichts würde das lädierte Image weiter verschlechtern. Das Recht zur Verfassungsklage haben in diesem Fall nur die Anstalten, denn nur ihnen steht der Rundfunkbeitrag zu. Die Länder würden so einem Dilemma entgehen, und die KEF hätte zwei Jahre Zeit für neue Berechnungen für den 25. Bericht 2026. Das geplante Sondergutachten, das die Reformvorhaben wirtschaftlich bewerten soll, könnte die Basis für einen stabilen oder sinkenden Rundfunkbeitrag ab 2027 darstellen. (Paid)
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/steigt-der-rundfunkbeitrag-doch-nicht-der-geheimplan-der-laender-19484504.html
Geheimplan, Drohkulisse oder Blame Game?: Wollen die Bundesländer tatsächlich eine KEF-Empfehlung aussitzen?
Warum die via Zeitungsbericht lancierten Überlegungen für einen Verzicht der Rundfunkbeitrags-Erhöhung 2025 einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen würden. […] Den Öffentlich-Rechtlichen soll der Schwarze Peter und die Rolle des Buhmanns zugespielt werden, wenn sie gegen diese Umgehung des verfassungsgemäßen Vorgehens Klage erheben, lautet eine Einschätzung. […]
Warum sollte man in Zukunft zu einem ordnungsgemäßen Verfahren zurückkehren, wenn man sich einmal erfolgreich durchgemogelt hätte? Welchen Wert hätte die von den Verfassungsrichtern festgestellte Bestands- und Entwicklungsgarantie der Öffentlich-Rechtlichen dann noch?
Zumal die Sender vor der Frage stehen, ob es überhaupt zulässig ist, das Ignorieren der KEF-Empfehlung tatenlos hinzunehmen.
https://www.tagesspiegel.de/kultur/geheimplan-drohkulisse-oder-blame-game-wollen-die-bundeslander-tatsachlich-eine-kef-empfehlung-aussitzen-11138476.html
DJV: „Solche Tricks darf es nicht geben! Die Sender sind ihrem Programmauftrag und ihren Mitarbeitenden verpflichtet und müssen für eine auskömmliche Finanzierung kämpfen“. Derartige Überlegungen widersprächen dem Grundsatz, dass der Programmauftrag der Länder an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch ausreichend finanziert werden muss.
„Die Vorschläge der KEF einfach links liegen zu lassen, wird zwangsläufig dem Programm schaden und wäre ein Schlag ins Gesicht aller Beschäftigten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, kritisiert Beuster. In den aktuellen Tarifverhandlungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fordert der DJV eine Erhöhung der Honorare und Gehälter um 10,5 Prozent, um zumindest einen Teil des inflationsbedingten Reallohnverlusts auszugleichen. „Durch die hohe Inflation der letzten zwei Jahre haben die Mitarbeitenden faktisch weniger Geld in der Tasche und das, obwohl sich die Arbeit zunehmend verdichtet. Die Rundfunkanstalten müssen zu ihrem Versprechen stehen und diesen Reallohnverlust ausgleichen“, fordert der DJV-Vorsitzende.
https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-keine-tricks
Hinweis: Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag § 7 Verfahren bei den Ländern
(2) Der Beitragsvorschlag der KEF ist Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente. Davon beabsichtigte Abweichungen soll die Rundfunkkommission der Länder mit den Rundfunkanstalten unter Einbeziehung der KEF erörtern. Die Abweichungen sind zu begründen.
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1562-RFinStV#p7
