Eine Zensur findet statt

Die Landesmedienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) hat im Jahr 2022 erzwungen, dass 2 Artikel von Markus Fiedler von einem Medium gelöscht wurden. Grund war, dass diese Artikel „nach vorläufiger Würdigung“ „wohl“ „anerkannte journalistische Standards“ nicht erfüllten.

Wir warnten bereits im Jahr 2018 anlässlich unserer Stellungnahme zum Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags für Intermediäre vor den drohenden Auswirkungen dieses staatlichen Zensurinstrumentes gegen missliebige Meinungen:

Jeder staatliche Versuch, das freie Internet zu regulieren und Neuen Medien durch Zulassungsbeschränkungen oder Zensur den Weg zum öffentlichen Dialog und Diskurs einzuschränken oder zu versperren, ist ein Angriff auf demokratische Grundrechte, die im Grundgesetz und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, und daher abzulehnen.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Titel II Freiheiten Art. 6 – 19, Art. 11 unter „Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“:

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Die Zensorin, Dr. Eva Flecken von der MABB, verfügt über keinerlei Fachkompetenz in dem wissenschaftlichen Bereich, zu dem sie den studierten Biologen Fiedler zensiert hat. Sie hat irgendetwas mit Kommunikation studiert und sieben Jahre lang für den wissenschaftlich unauffälligen Privatsender SKY gearbeitet, bevor sie zur obersten Medienzensorin für Berlin und Brandenburg ernannt wurde. Kurz nach ihrer Ernennung hat sie im April 2021 ein Interview zu ihrer Arbeit gegeben.