Einheitliche Regeln für mehr Kontrolle bei ARD und ZDF

Die Rundfunkkommission der Länder hat sich am 07.12.2022 auf einheitliche Regelungen zur Stärkung der Transparenz und Kontrollmechanismen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verständigt. Diese werden nun zur öffentlichen Anhörung gestellt. Die unter Federführung des Landes Baden-Württemberg erarbeiteten Regelungen sollen für alle Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio gelten.

https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/einheitliche-regelungen-zu-transparenz-und-kontrolle-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-1/

Die von der Rundfunkkommission geplanten Neuregelungen sollen laut Mitteilung für alle Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio gelten. Sie basieren auf einem dem epd vorliegenden Papier, das unter Federführung des Landes Baden-Württemberg erarbeitet wurde. Darin wird vorgeschlagen, den Paragrafen 31 des Medienstaatsvertrags mit dem Titel „Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten“ um Unterparagrafen zu Transparenz, Compliance, Gremienaufsicht und Interessenkollision zu ergänzen. Ein wirksames Compliance-Management-System könnte damit verpflichtend werden. Die Regelungsentwürfe würden ab dem 19. Dezember auf der Website der Kommission bereitgestellt und könnten bis zum 31. Januar 2023 kommentiert werden, heißt es in der Mitteilung.

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Die Flexibilisierung ermöglicht eine Selbstbedienung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zulasten der Beitragszahlenden

Von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht

Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das zu finanzieren ist, was beauftragt ist. Das heißt, da der zuvor bestimmte Auftrag im späteren Beitragsfestsetzungsverfahren zugrunde zu legen ist und nicht mehr korrigiert werden darf, ermöglicht das System der Selbstbeauftragung (Flexibilisierung) eine Selbstbedienung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zulasten der Beitragszahlenden. Der Staat darf die Sendeanstalten nicht dazu ermächtigen, über die grundrechtlich geschützten Interessen der Beitragszahlenden (und der privaten Anbieter) zu disponieren.

https://www.medienpolitik.net/2022/12/der-rechtsstaat-verlangt-einen-echten-schiedsrichter/