Fake News im Kreis in Sachen 2+4-Vertrag und das „Nicht-Nato-Hauptquartier“ in Rostock

Die Deutsche Welle hat einen sogenannten Faktencheck zum Nicht-Nato-Hauptquartier in Rostock so raffiniert formuliert, dass die sogenannten Faktenchecker vom NDR darauf hereingefallen sind, ebenso wie ein von diesen zitierter Experte. Sie erklärten das zur Tatsache, was die Deutsche Welle dem unaufmerksamen Leser als (falsche) Schlussfolgerung unterschieben wollte, dass nämlich das Verbot der Stationierung ausländischer Truppen in Ostdeutschland nur bis 1994 gegolten habe.

(…) Es geht um das neue Nato-Hauptquartier in Rostock, das von der Bundeswehr, der Nato und den Medien anfangs so geannnt wurde, dann aber in nationales Marinehauptquartier umbenannt wurde, nachdem eine Diskussion entbrannt war, ob das nicht den Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen den Siegermächten, der BRD und der DDR verletze. Dieser Vertrag verbietet die Stationierung oder Verlegung ausländischer Streitkräfte in oder nach Ostdeutschland. Die Medienberichte wurden danach ohne Änderungshinweis an die neue Sprachregelung von Nato und Bundeswehr angepasst. Die Pressemitteilung der Nato wurde einfach gelöscht.

Hier soll es um einen sogenannten Faktencheck des NDR vom 23.10. gehen, in dem, wie berichtet, grob falsch behauptet wird, die Stationierung ausländischer Streitkräfte in Ostdeutschland oder deren Verlegung dorthin sei durch den Vertrag nur bis 1994 ausgeschlossen worden. Diese zeitliche Begrenzung findet sich in Art.5 Abs.1 des Vertrags. In Abs.3 wird dann jedoch die Stationierung oder Verlegung ausländischer Streitkräfte auf Dauer ausgeschlossen: „Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert, noch dorthin verlegt.“ Ich musste am 30. Oktober zu meiner Überraschung feststellen, dass der NDR den Bericht mit dem Unsinn über den 2+4-Vertrag immer noch nicht gelöscht oder korrigiert hatte. Hielt er ihn tatsächlich für korrekt?

Der Journalist Norbert Häring fragte den vom NDR zitierten Sebastian Bruns, Experte für maritime Sicherheit und transatlantische Beziehungen an der Universität Kiel, ob er richtig zitiert worden sei, und wenn ja, wie seine Behauptung mit Abs.3 von Art.5 in Einklang zu bringen sei.

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