Förderung von Lokaljournalismus in Sachsen
Medienrat der SLM bewilligt Förderanträge kommerzieller Fernsehveranstalter für das 1. Halbjahr 2025 und 2026
Der Medienrat der Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) hat sich in seiner heutigen Sitzung mit den Anträgen kommerzieller Fernsehveranstalter auf das Förderprogramm für lokaljournalistische Angebote für den Zeitraum 2. Halbjahr 2025 bis zum 31.12.2026 befasst und folgende Förderanträge (Kulturraum, Veranstalter, Projektname) bewilligt:
Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen: Glück Auf! TV GmbH mit dem Projekt „Glück Auf TV – Mittel Erzgebirgs Fernsehen“,
Kulturraum Leipziger Raum: Muldental TV GmbH mit dem Projekt „Muldental TV“;
Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien: SGS Rundfunkgesellschaft mbH mit dem Projekt „LAUSITZWELLE Fernsehen“,
Kulturraum Chemnitz: F.i.S. – Fernsehen in Sachsen GmbH mit dem Projekt „SACHSEN FERNSEHEN Chemnitz“,
Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Fernsehen in Dresden GmbH mit dem Projekt „SACHSEN FERNSEHEN Elbland“,
Kulturraum Dresden: Fernsehen in Dresden GmbH mit dem Projekt „SACHSEN FERNSEHEN Dresden“,
Kulturraum Leipzig: LE Medien GmbH mit dem Projekt „SACHSEN FERNSEHEN Leipzig“ und
Kulturraum Vogtland-Zwickau: TeleVision Zwickau GmbH mit dem Projekt „TV Westsachsen“.
Anträge konnten auf der Basis eines im April 2025 realisierten Förderaufrufs bis zum 20.05.2025 bei der SLM eingereicht werden.
Seit 2023 kann die SLM entsprechend eines neuen Förderauftrags (§ 28 b Sächsisches Privatrundfunkgesetz) lokaljournalistische Angebote zur Stärkung ihres Beitrags zu lokaler und regionaler Information fördern, um ein möglichst flächendeckendes, vielfältiges und qualitätsvolles Nachrichten- und Informationsangebot mit engem Bezug zum lokalen und regionalen Geschehen im Freistaat Sachsen zu gewährleisten, soweit sie hierfür Haushaltsmittel des Freistaats Sachsen oder Mittel Dritter zur eigenverantwortlichen Verwendung erhält.
Eine entsprechende „Zuwendungsrechtliche Vereinbarung über die Förderung lokaljournalistischer Angebote“ für den Förderzeitraum 2025/2026 hat die SLM mit der Sächsischen Staatskanzlei im Juli 2025 abgeschlossen. Für den aktuellen Förderzeitraum erhält die SLM finanzielle Mittel aus dem Doppelhaushalt 2025/2026 des Freistaates Sachsen. Diese sind für die Fortsetzung der Lokaljournalismusförderung in Höhe von bis zu 770.000 EUR für 2025 und in Höhe von bis zu 1.315.000 EUR für 2026 veranschlagt. Diese Steuermittel, auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes, sollen schwerpunktmäßig für die lokaljournalistischen Angebote der kommerziellen Veranstalter lokaler Fernsehprogramme und kommerziellen Veranstalter lokaler Radioprogramme eingesetzt werden.
