Gremien der ARD‑Anstalten bereiten sich auf zahlreiche Drei‑Stufen‑Test vor

13.05.2021

In der ARD werden im Laufe des Sommers zahlreiche Drei-Stufen-Tests beginnen, in denen die Aufsichtsgremien dann prüfen müssen, ob die von den Sendern vorgelegten neuen bzw. geänderten Konzepte zu ihren Online-Angeboten umgesetzt werden können. Dafür zuständig sind die Rundfunkräte der neun ARD-Landesrundfunkanstalten.

Es wird Drei-Stufen-Tests geben zu Online-Portalen, die von den Anstalten jeweils eigenständig betrieben werden (etwa br.de oder wdr.de), und zu ARD-Gemeinschaftsangeboten. Zu letzteren gehören auch die sogenannten Big-Five-Plattformen. Als solche bezeichnet der Senderverbund seine zentralen gemeinsamen Angebote: die ARD-Mediathek, die ARD-Audiothek, die Portale sportschau.de und tagesschau.de sowie die Online-Angebote für Kinder (Kika-Player).

Für die Prüfung von Gemeinschaftsangeboten ist primär der Rundfunkrat derjenigen ARD-Landesrundfunkanstalt zuständig, die die Federführung für das jeweilige Portal hat. Über eine Mitberatung sind aber auch die übrigen Rundfunkräte, die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und der ARD-Programmbeirat einzubeziehen. ….

In der SWR-Rundfunkratssitzung erläuterte SWR-Justiziarin Alexandra Köth außerdem den Gremiumsmitgliedern, wie Drei-Stufen-Tests ablaufen; sie erklärte gewissermaßen dem Rundfunkrat seine eigene Zuständigkeit und seine diesbezüglichen Aufgaben. SWR-Intendant Kai Gniffke und der SWR-Rundfunkratsvorsitzende Adolf Weiland hätten sich darauf verständigt, dass die Justiziarin „einen umfassenden Überblick über das allgemeine Verfahren sowie die zugrundeliegende Rechtslage“ gebe, teilte die SWR-Pressestelle dazu auf MK-Nachfrage mit. Beim SWR-Rundfunkrat hatte es zuletzt in den Jahren 2009 und 2010 Drei-Stufen-Tests gegeben. Köth ging in ihrer Präsentation auch auf den Aspekt der Vergabe von Marktgutachten durch den Rundfunkrat ein. Hierzu sagte sie unter anderem: „Wir wissen noch nicht, wie wir die Gutachten vergeben.“ Effektiv sei „eine möglichst gebündelte Vergabe“, und zwar für mindestens vier Big-Five-Angebote, weil dann nur eine Befragung durchgeführt werden müsse. Zu beachten sei bei einer gebündelten Beauftragung aber, ob dies mit vergabe- bzw. kartellrechtlichen Aspekten vereinbar sei, sagte Köth.

https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/gremien-der-ard-anstalten-bereiten-sich-auf-zahlreiche-drei-stufen-test-vor.html

SWR: Hier wurde bei einer theoretisch wichtigen Prozedur wie den Drei-Stufen-Tests nicht mal mehr der Anschein, dass Rundfunkräte unabhängige und kritische Aufsichtsorgane sind, gewahrt. Auf den Ausgang dieser Tests braucht wohl niemand gespannt zu sein.

https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-2136.html