Hessen: CDU und SPD gegen Sonderzeichen beim Gendern

Hessen: CDU und SPD gegen Sonderzeichen beim Gendern

Bei ihren Sondierungsgesprächen haben sich die Spitzen der hessischen CDU und SPD darauf geeinigt, die Abschaffung von Sonderzeichen beim Gendern (geschlechtergerechten Formulieren) zum Thema in den Koalitionsverhandlungen zu machen. „Wir bekennen uns zum Leitbild des mündigen Bürgers“, heißt es in einem gemeinsamen Eckpunkte-Papier der beiden Parteien, das vergangene Woche in Wiesbaden vorgestellt wurde. „Gleichzeitig werden wir festschreiben, dass in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat der deutschen Sprache erfolgt“.

Weil dies bereits im Wahlprogramm der CDU Hessen gefordert worden sei, sei dieses Thema „natürlich auch Teil der Sondierungen und jetzt der Koalitionsverhandlungen“, teilte eine Sprecherin der CDU-Fraktion dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag in Wiesbaden mit.

Der Hessische Rundfunk (HR) teilte auf Anfrage mit, dass der Sender „interessiert die Verhandlungen der designierten Landesregierung und das Ergebnis zum Thema Gendern im Koalitionsvertrag“ abwarte. Der HR verwende gendersensible Sprache, „weil sie alle meint, alle zeigt und alle anspricht“. Die Art des Genderns sei den Redaktionen nicht vorgegeben.

Epd

DJV sieht durch geplantes Gender-Verbot in Hessen Rundfunkfreiheit in Gefahr.

Der DJV Hessen wettert gegen Pläne der schwarz-roten Landesregierung, staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen das Gendern mit Sonder­zeichen zu verbieten. Der Journalisten­verband sieht darin eine „unge­heuerliche politische Einfluss­nahme“ auf den Hessischen Rundfunk. Zur Rundfunk­freiheit gehöre auch, „sich sprachliche Gestaltungs­möglich­keiten nicht nehmen zu lassen“.

https://www.turi2.de/aktuell/djv-sieht-durch-geplantes-gender-verbot-in-hessen-rundfunkfreiheit-in-gefahr/

Der 1. Vorsitzende des DJV-Landesverbandes Hessen, Knud Zilian nimmt klar Stellung zu einem mögliche Genderverbot. Das wäre nicht nur eindeutig gegen das Grundgesetz, sondern auch eine ungeheuerliche politische Einflussnahme auf den Hessischen Rundfunk. Diesem obliegt es die Programme zu gestalten und dazu gehört auch, ob gegendert wird oder nicht. Eine Anweisung auf das Gendern zu verzichten wäre rechtswidrig. Zilian: „ Man mag zum Gendern stehen, wie man will, aber ein politisches Verbot in der Berichterstattung des Hessischen Rundfunks geht gar nicht“. Zilian weiter: „Wie man überhaupt auf eine solch unsinnige Idee kommen kann, ist unerklärlich. Da sollen die Koalitionäre doch mal ihre juristischen Berater fragen, bevor sie so etwas in die Welt setzen. Die Rundfunkfreiheit ist ein hohes Gut, genauso wie die Pressefreiheit in unserem Land. Und dazu gehört auch das Recht, sich sprachliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht nehmen zu lassen!“

Hinweis: Im CDU-Wahlprogramm gibt es im Medienkapitel keinen Hinweis zur Verwendung der „Gendersprache“. Allerdings gibt es Aussagen für die Bereiche Schule, Hochschule und Verwaltung.

Im Kapitel DIE RICHTIGEN ENTSCHEIDUNGEN FÜR EINE MODERNE BILDUNG steht:

„Allen Menschen soll mit einer geschlechtergerechten Sprache begegnet werden. Schülerinnen und Schülern darf das Lesen aber nicht zusätzlich erschwert werden, indem sie Worte lesen müssen, die so gar nicht gesprochen werden. Doppelpunkt und Unterstrich kann niemand aussprechen. Wir sind gegen die Verwendung der Gendersprache mit Sonderzeichen an Hessens Schulen und halten uns an die offiziellen Rechtschreibregeln, die für alle Schulen allein maßgeblich sind.“ (S. 14)

Im Kapitel „DIE RICHTIGEN ENTSCHEIDUNGEN FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND TECHNOLOGIE“ steht: „Allen Menschen soll mit einer geschlechtergerechten Sprache begegnet werden. Wir sind aber gegen die verpflichtende Verwendung der Gendersprache mit Sonderzeichen an Hessens Hochschulen. Nicht-Gendern darf nicht zu einer schlechteren Benotung oder ähnlichen Konsequenzen führen. Wir stehen weiter dafür, dass die vom Rat für deutsche Rechtschreibung vorgeschriebenen Regeln auch an hessischen Hochschulen angewendet werden.“ (S. 32)

Im Kapitel zur „bürgernahen Verwaltung“ heißt es:

„Eine Sprache, die Bürgerinnen und Bürger vorgeschrieben wird und nicht mehr zu verstehen ist, verliert ihren Sinn. Wir nutzen die deutsche Sprache regelgerecht und lehnen deshalb eine Verpflichtung zur Nutzung einer Gendersprache mit Sonderzeichen in der öffentlichen Verwaltungssprache klar ab.“ (S. 139)

https://www.cduhessen.de/programm/