Jetzt sei die Stunde der Intendanten…

Jetzt sei die Stunde der Intendanten, nächster Reformmedienstaatsvertrag schon nächstes Jahr

Es brauche noch in diesem Jahr eine klare Antwort auf die Krise. Ein solches Reformpapier dürfe nicht nur den Handlungsbedarf adressieren, sondern müsse auch konkrete Vorschläge machen, wie die Probleme gelöst werden könnten. Das ist die Führung, die man erwarten darf. Doch die Intendanten und Intendantinnen haben diese „Stunde“ weitgehend ungenutzt verstreichen lassen. Mit dem aktuellen Beschluss hat die Medienkommission die Reißleine gezogen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor sich selbst zu beschützen. …

Anfangs versuchten sowohl die Spitzen der ARD als auch Medienpolitiker die Vorfälle im RBB als „persönliches Fehlverhalten“ hinzustellen. Doch bekanntgewordene Verfehlungen in anderen ARD-Anstalten zeigen, zu viel liegt anscheinend bei der Kontrolle und der Verwendung der Beitragsmittel im öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell im Argen: Dazu gehören die mangelhaften Maßstäbe und Richtlinien für Intendantenbezüge, die unzureichenden Festlegungen für Repräsentationsausgaben, die zu allgemeinen Regelungen für die Vermeidung von Interessenskonflikten oder auch die Ausstattung der ARD-Gremien. …

Bis heute, drei Monate nach Bekanntwerden der Missstände beim RBB und der offenbar gewordenen Verschwendung von Beitragsgeldern und unzureichender Kontrolle, existiert noch immer kein ARD-Papier, in dem abrechenbare, kontrollierbare Änderungen aufgelistet wären. Einer der Kernpunkte der Debatte ist die Höhe des Rundfunkbeitrages und seine Verwendung im Sinne des Auftrages. Das ist ein Bereich, indem für die Medienpolitik nur geringe Einflussmöglichkeiten bestehen. …

Wenn die Anstalten durch ein kluges Kostenmanagement, einen Ausbau der Digitalangebote mit Selbstbeschränkung und durch Kooperationen und sparsame Verwaltungsausgaben keinen Mehrbedarf anmelden, muss auch die KEF, trotz Inflation und höherer Energiekosten, keine Beitragserhöhung vorsehen. Zudem hat die KEF in den Berichten der vergangenen Jahre so viele Vorschläge für Einsparungen unterbreitet, dass sie eigentlich neue Bedarfsanmeldungen erst wieder annehmen dürfte, wenn ihre Empfehlungen umgesetzt sind.

Der vorliegende Entwurf des Medienstaatsvertrages wird wohl nicht mehr verändert. Aber in der zweiten Stufe der Auftrags- und Strukturreform wollen sich die Länder mit der künftigen Finanzierung befassen und dann möglicherweise auch bei den Festlegungen zu den Ausgaben nachjustieren. „Die Reform muss zügig angepackt und umgesetzt werden. Wir benötigen für den nächsten Änderungsstaatsvertrag ein deutlich höheres Tempo. Der Entwurf muss bereits im nächsten Jahr in die Landtage eingebracht werden können“, resümiert Nathanael Liminski.

https://www.medienpolitik.net/2022/09/die-reissleine-gezogen/

Dokumentiert: Beschluss der Rundfunkkommission zur aktuellen Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (22.09.2022)

  1. Die Rundfunkkommission ist sich einig, dass die aktuellen Vorfälle in einzelnen ARD-Rundfunkanstalten geeignet sind, dem gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaden. Die Vorwürfe müssen restlos aufgeklärt werden. Die Rundfunkanstalten – insbesondere die Intendantinnen und Intendanten sowie die Gremien – stehen in der Verantwortung, aus den Vorkommnissen die richtigen Schlüsse zu ziehen und zu handeln. Die sorgsame, verantwortungsvolle und transparente Verwendung von Beitragsmitteln ist eine Grundlage für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ergänzend braucht es finanzwirksame Selbstverpflichtungserklärungen der Sender.
  2. Die Rundfunkkommission verlangt von allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Überprüfung ihrer internen Aufsichts- und Compliance-Strukturen. Über die Prüfergebnisse und die beabsichtigten Maßnahmen soll jede Anstalt/Körperschaft den Ländern berichten.
  3. Für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss es einheitliche, hohe Standards bei Transparenz- und Compliance-Fragen geben. Die Länder prüfen im Sinne von „best-practice“-Vorgaben Anpassungen der gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Die Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind eine tragende Säule eines unabhängigen, staatsfernen und in der Mitte der Gesellschaft verankerten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ihren Aufgaben müssen sie gerecht werden und gerecht werden können.
  5. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag stärken die Länder die Gremien im Bereich der Finanzkontrolle sowie des Qualitätsmanagements. Zukünftig sollen die Gremien für alle Rundfunkanstalten Qualitäts- und Programmrichtlinien aufstellen und Maßstäbe für eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung festlegen. Die Rundfunkkommission nimmt zur Kenntnis, dass die Gremien sich damit auseinandersetzen und bestärken sie, diesen Prozess ehrgeizig fortzusetzen. Die Rundfunkanstalten stehen daher in der Pflicht, für eine angemessene Ausstattung der Gremienbüros zu sorgen. Darüber hinaus prüfen die Länder auch hier die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
  6. Die Rundfunkkommission wird die Intendantinnen und Intendanten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios zu einem Austausch zu diesem Beschluss einladen und erwartet, dass bis dahin die Berichte nach Ziffer 2 vorgelegt werden.

https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/2022-09-22_RFK-Beschluss_zum_OERR.pdf