Mehr Compliance und Transparenz für Öffentlich-Rechtliche

Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird für die Rundfunkkommission der Länder eines der zentralen Themen des kommenden Jahres sein. Dabei gelte es, die derzeit parallel verlaufenden Prozesse zusammenzuführen und so einen Grundstein für den digitalen Wandel im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu legen. Aktuell arbeite die Rundfunkkommission an konkreten Reformvorschlägen, die Anstalten hätten mehr Zusammenarbeit vereinbart und Anfang des kommenden Jahres erwarteten die Länder die Überlegungen des Zukunftsrats, fasst Raab Altbekanntes noch einmal zusammen.

„Im Januar 2024 wird die Rundfunkkommission zu einer Klausurtagung zusammenkommen, um sich intensiv mit der konkreten Umsetzung der vor einem Jahr gemeinsam vereinbarten Reformfelder zu befassen. Zur Bewertung der finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Reformüberlegungen werden wir die KEF um ein entsprechendes Sondergutachten bitten“, erläutert die Staatssekretärin die weiteren Schritte.

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Raab: „Mehr Compliance und Transparenz für Öffentlich-Rechtliche“

Zum Jahresanfang ist der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Das gab Medienstaatssekretärin Heike Raab als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder bekannt. Was das bringt? Unter anderem „gemeinsame und höhere Compliance-Standards“.
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Bayern tritt für Stärkung der privaten Medien und strukturelle Veränderungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein

Nach Einschätzung von Florian Herrmann, Chef der Staatskanzlei und Medienminister Bayerns, leiden die privaten Medienanbieter gerade besonders an dem Einbruch der Werbewirtschaft. Aktuell gerieten viele Unternehmen an den Rand ihrer Existenzfähigkeit. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten benötigten Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit, auch um ihre Kreditwürdigkeit zu stärken. Diese Sicherheit wolle Bayern den Medienunternehmen geben. Die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei auch 2024 ein absolutes Kernthema der Demokratie. Die zentralen Reformfelder, auf die sich die Rundfunkkommission der Länder im Januar 2023 festgelegt habe, will Bayern auch 2024 vorantreiben. „Im Sinne der Beitragsstabilität sind tiefgreifende Reformen, die auch „weh tun“ werden, notwendig“, sagt Florian Herrmann. […]

Das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Medien ist Ausdruck des freiheitlich-demokratischen Bekenntnisses zum Medienpluralismus und zum freien Meinungsmarkt. Im Interesse unserer Demokratie brauchen wir gleichermaßen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie erfolgreiche private Medienunternehmen. […]

Und darüber hinaus werden wir uns auch weiterhin klar gegen weitere Werbeverbote positionieren. Der ideologiegetriebene Vorschlag der Ampel für ein Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz ist zum einen unverhältnismäßig, da auch Grundnahrungsmittel umfasst sind, und zum anderen auch ein Angriff auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Zudem steht eine Neukonzeptionierung der Lokal-TV-Förderung ab 2025 an. Es steht außer Zweifel, dass das Bayerische Lokalfernsehen einzigartig ist und mit seiner Abbildung der verschiedenen Regionen Bayerns, lokalen Ereignissen und der Eigenart verschiedener Kulturräume einen besonderen Stellenwert im Bayerischen Informationsgefüge einnimmt. Deswegen müssen wir es zukunftsfähig aufstellen. Die BLM wird dazu noch im Januar Vorschläge unterbreiten, die der Gesetzgeber mit einer Änderung des Bayerischen Mediengesetzes aufgreifen kann.

Des weiteren steht eine Evaluierung der Zusammensetzung der Rundfunkgremien an. So sehen es das Bayerische Mediengesetz und das Bayerische Rundfunkgesetz vor. Wir werden uns dabei auch die Aufgaben und die Funktionsfähigkeit der Gremien genau anschauen. […]

Kinder und Jugendliche brauchen beim Umgang mit den Medien besonderen Schutz. Eltern dürfen mit der schwierigen Aufgabe, ihre Kinder sicher für die Medienwelt des 21. Jahrhunderts zu wappnen, nicht allein gelassen werden. […]

Wir haben uns in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insbesondere auch unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Beitragsstabilität vorangetrieben wird. Das ist für uns ein ganz zentrales Ziel. Die allgemeine Akzeptanz für den Rundfunkbeitrag ist deutschlandweit so weit gesunken, dass sich auch in vielen Landesparlamenten keine Mehrheiten mehr für eine Beitragserhöhung finden. Das ist ein deutliches Signal! Dieses Signal dürfen wir auch nicht überhören und die Verantwortung für die Entscheidung zur Beitragshöhe auf das Bundesverfassungsgericht abschieben. Unabhängig von unserem klaren Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk widerspräche es dem demokratischen Prinzip, Beitragserhöhungen durch Richterspruch zu institutionalisieren. Es wird auf Dauer nicht ausreichen, dass die Karlsruher Richter die KEF-Empfehlung gegen die Landesparlamente umsetzen. Was wir brauchen, ist eine breite Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen System in der Bevölkerung. Noch ist es nicht zu spät dafür, die Anliegen der Menschen hier ernst zu nehmen und danach zu handeln. In Zeiten drastischer finanzieller Belastungen unserer Bürgerinnen und Bürger wirkt die Erhöhung öffentlich-rechtlicher Beiträge kontraproduktiv für die Akzeptanz.

https://www.medienpolitik.net/aktuelle-themen/reformen-die-auch-weh-tun-werden-473