Neuauflage des IfSG: Nein zur Ermächtigungsgrundlage!
Emailadressen der Bundestagsabgeordneten: Alle Bundestagsabgeordnete Abgeordnete nach Wahlkreisen: ALLE MdBs des 19. BT nach Wahlkreisen Sehr geehrte Bundestagsabgeordnete, allein die SPD stimmte mit 94 Stimmen im Reichstag gegen das »Ermächtigungsgesetz«. Das war am 24. März 1933. Es bedurfte einer Zweidrittelmehrheit das Ermächtigungsgesetz zu verabschieden. Das »Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich« (Ermächtigungsgesetz) war zeitlich befristet (gemäß Artikel 5). Es sollte außer Kraft treten, wenn die gegenwärtige Reichsregierung abgelöst würde, spätestens aber am 1. April 1937. Art. 1 bestimmte, dass Gesetze von der Regierung beschlossen werden dürfen. Art. 2 erlaubte auch die Abweichung von der Reichsverfassung. Wie auch schon im »Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung …
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