Die Vielfalt, die sie meinen
Sind ARD und ZDF ausgewogen? Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird eine Klagewelle auslösen. Und am Ende vielleicht das Vertrauen bestärken. […] Es ist gut, dass das Bundesverwaltungsgericht diesen Ausgewogenheitsklagen damit einen Raum eröffnet. Im Rechtsstaat darf der Weg zu Gerichten nicht künstlich verbaut werden. Aber es kann auch nicht sein, dass Verwaltungsgerichte über die Zukunft von ARD und ZDF entscheiden. Deshalb ist es richtig, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht urteilt, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk mangels Geld sterben muss. Schließlich lebt der ÖRR, der im Grundgesetz nicht erwähnt wird, davon, dass ihm Karlsruhe eine zentrale Funktion für die Demokratie zugesprochen und umfassende …
