Drei Länder verweigern Zustimmung Neues ARD/ZDF-Finanzierungsmodell kommt vorerst nicht
Als das Bundesverfassungsgericht vor einigen Tagen durchblicken ließ, dass man die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zum nicht erhöhten Rundfunkbeitrag nicht mehr in diesem Jahr verhandeln wird, war schon klar, dass das eine Reihe von sehr konkreten Auswirkungen nach sich ziehen wird. Nun ist klar: Die seit langer Zeit geplante Reform des Finanzierungsmodells von ARD und ZDF kommt vorerst nicht. Zur Erinnerung: Ende 2024 hatten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf ein neues Modell zur Beitragsfestsetzung geeinigt, ab 2027 sollte ein Widerspruchsmodell gelten. Das hätte die Umsetzung der KEF-Empfehlung deutlich vereinfacht, wenn diese nicht bei mehr als fünf Prozent über …
