Pressestimmer zu Gerichtsstreit über Rundfunkbeitragspflicht
Gerichtsstreit über Rundfunkbeitragspflicht geht weiter
https://medien.epd.de/article/3775
Prüfung von Programmvielfalt: Richter fällen folgenreiches Urteil zum ÖRR
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Klagen gegen Rundfunkbeitrag sind möglich, aber schwierig
Klage gegen Rundfunkbeitrag nur teilweise erfolgreich: Hürde für Zahlungsverweigerung liegt hoch
Vorerst nicht erfolgreich war eine Frau, die vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag geklagt hatte.
Gerichte müssen prüfen, ob das Programm ausgewogen ist
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein ausgewogenes und vielfältiges Programm bieten, entschied das BVerwG. Sonst kann der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein. Nun muss sich der BayVGH erneut mit dem Fall befassen.
Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein ausreichend ausgewogenes und vielfältiges Programm bietet, kann der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Mittwoch (Urt. v. 15.10.2025, Az. 6 C 5.24).
Demnach müsste die Klägerin dem zuständigen Verwaltungsgericht zunächst »hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite« im Programm liefern, um eine Überprüfungspflicht auszulösen. Diese müssten »in aller Regel durch wissenschaftliche Gutachten unterlegt« werden, betonte das Bundesverwaltungsgericht. Im Fall der Frau äußerte es sich skeptisch. Es erscheine überaus zweifelhaft, ob die Klägerin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erreichen könne.
Das wird eine spektakuläre Beweisführung. […] Vorausgesetzt sei „ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“, steht dort. […]
Hinzu kommt: Ausschlaggebend ist das gesamte Angebot aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter –und zwar nicht etwa an einem einzelnen Stichtag, sondern über einen längeren Zeitraum „nicht unter zwei Jahren“. […] „Denn die programmliche Vielfalt und Ausgewogenheit ist ein Zielwert, der sich stets nur annäherungsweise erreichen lässt.“ […] Das Bundesverwaltungsgericht erwähnt zudem ein Stichwort, bei dem bei einem anderen, noch höheren Gericht stets höchste Aufmerksamkeit herrscht: die Programmfreiheit. (Mehr unter: Zu Gericht)
Pressemitteilung Nr. 80/2025 vom 15.10.2025
Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erst bei gröblicher Verfehlung der Programmvielfalt