Prozess um journalistisches Arbeiten: Darf man das veröffentlichen?

Prozess zu Journalistenrecht: Arne Semsrott will es wissen

Der Transparenz-Aktivist Arne Semsrott steht vor Gericht, weil er Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren publiziert hat. Er hat es auf den Prozess angelegt.

https://www.sueddeutsche.de/medien/frag-den-staat-arne-semsrott-paragraf-353d-letzte-generation-lux.7FNQamcE7yeDeyujLD1xNi

Der Transparenz-Aktivist Arne Semsrott hat es auf den Prozess angelegt.

Der Journalist und Aktivist Arne Semsrott hat Gerichtsbeschlüsse gegen die „Letzte Generation“ veröffentlicht. Nun steht er vor Gericht. Er will einen Grundsatzentscheid herbeiführen.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/prozess-zu-verbotenen-mitteilungen-ueber-prozesse-110050724.html

Gerichtsverhandlung über Pressefreiheit: Er will ein Verbot des Verbots

Der Journalist Arne Semsrott hat im laufenden Verfahren illegalerweise Gerichtsbeschlüsse veröffentlicht. Er will den entsprechende Paragrafen kippen.

https://taz.de/Gerichtsverhandlung-ueber-Pressefreiheit/!6043432/

Heute beginnt vor dem Landgericht Berlin der Prozess gegen “FragDenStaat”-Leiter Arne Semsrott, der Gerichtsbeschlüsse gegen die “Letzte Generation” bewusst verbotswidrig veröffentlicht habe. Semsrott halte den maßgeblichen Straftatbestand für verfassungswidrig und habe daher die Anklage gegen sich provoziert. Max Kolter ordnet den Fall juristisch ein. Seine Prognose zum Ausgang des Verfahrens: “Da der Sachverhalt feststeht und das LG Berlin I das Hauptverfahren eröffnet hat, ist zu erwarten, dass es Semsrott zu einer Geldstrafe verurteilen wird.” Kolter geht außerdem auf die Frage ein, ob der Fall danach beim Bundesverfassungsgericht landen könnte.

https://bildblog.de/146910/semsrott-vor-gericht-panik-zieht-perspektiven-fuer-klimajournalismus/

Arne Semsrott, der Chefredakteur und Projektleiter der Transparenzplattform „FragDenStaat“, ist vor dem Landgericht (LG) Berlin I angeklagt. Der Grund: Semsrott veröffentlichte im August 2023 Durchsuchungsbeschlüsse aus dem Ermittlungsverfahren gegen die „Letzte Generation“ im Wortlaut. Normaler Alltag für einen Journalisten und Transparenz-Aktivisten, sollte man meinen – allerdings dürfte das in Deutschland nach § 353d Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar sein. Dieser verbietet – ohne Ausnahme oder Abwägungsmöglichkeit – die Veröffentlichung bestimmter Dokumente in laufenden Strafverfahren.

Das Risiko ist Semsrott bewusst eingegangen. „Mir war bei der Veröffentlichung bekannt, dass es den Paragrafen gibt und dass er problematische Auswirkungen auf die journalistische Arbeit hat“, sagt er gegenüber LTO. Weil er den maßgeblichen Straftatbestand aber für verfassungswidrig hält, veröffentlichte er trotzdem und provozierte damit die Anklage gegen sich.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-berlin-i-arne-semsrott-fragdenstaat-pressefreiheit-bverfg