RBB muss Compliance-Zwischenberichte über Schlesinger und Co herausgeben.

RBB muss Compliance-Zwischenberichte über Schlesinger und Co herausgeben.

Der RBB muss die Zwischenberichte über das Compliance-Verfahren um Ex-Intendantin Patricia Schlesinger herausrücken, entscheidet das Landgericht Potsdam. Der RBB-Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag hatte geklagt. Der RBB muss die Zwischenberichte der Kanzlei Lutz Abel bis zum 11. Oktober herausgeben, sonst droht eine Beschlagnahme. Die Kanzlei hatte ab Mitte 2022 rund ein Jahr lang mögliche Miss­stände und fehlerhafte Strukturen im Sender untersucht. Der RBB stoppte das Verfahren nach gut einem Jahr, u.a. wegen der bis dahin entstandenen Kosten von 2 Mio Euro. Vor einigen Wochen kritisierte RBB-Verwaltungsratschef Benjamin Ehlers gegenüber dem KNA-Mediendienst, dass die Kanzlei dem Sender bisher nur ein Zwischengutachten sowie einen rund 50-seitigen Sachstandsbericht übermittelt habe. Den Zugang zum Hauptgutachten wolle man notfalls „gerichtlich erstreiten“.

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Der rbb-Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag hat den rbb auf Herausgabe der anwaltlichen Compliance-Berichte verklagt. Das Landgericht Potsdam hat dem stattgegeben.

Der rbb hat demnach bis zum 11. Oktober Zeit, die Zwischenberichte der Kanzlei Lutz|Abel herauszugeben. Andernfalls droht eine Beschlagnahme der Unterlagen.

Der Untersuchungsausschuss hatte die Herausgabe der Berichte vom rbb gefordert. Dieser hatte es bisher abgelehnt, die Unterlagen herauszugeben. Der rbb wollte den Vorgang mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren.

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