Reform von ARD und ZDF: Länder sind uneins
Die Bundesländer einigen sich nicht auf einen neuen Sendeauftrag für die öffentlich-rechtlichen Sender. Umstritten ist, welche Art von „Unterhaltung“ laufen soll.
Entgegen des ursprünglichen Zeitplans hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Medienänderungsstaatsvertrag nicht befasst. Der Entwurf soll nun, wenn alles gut läuft, auf der Konferenz der Regierungschefs am 2. Juni beschlossen und dann den Landtagen übermittelt werden. Bis dahin muss allerdings noch eine Einigung bei einigen kontrovers diskutierten Formulierungen des jetzigen Textes gefunden werden.
Während bei der Flexibilisierung der Beauftragung Einvernehmen besteht, ist die Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Unterhaltungsangebote von den Inhalten privater Veranstalter der größte Streitpunkt. Eine eindeutige Unterscheidbarkeit der Formate fordern vor allem die privaten Sendergruppen, aber auch die Verlegerverbände. …
Zu den weiterhin strittigen Paragraphen zählt, dass das öffentlich-rechtliche Angebotsprofil in den eigenen Rundfunkprogrammen und Telemedienangeboten in besonderem Maße dort wahrnehmbar sein soll, wo die Nutzung dieser Angebote üblicherweise besonders hoch sei, also zwischen 18 Uhr und 22 Uhr. Inzwischen scheint eine Mehrheit der Länder den Passus ob des Ausbaus der Mediatheken als nicht mehr „zeitgemäß“ zu erachten. …
Auf Kritik stieß bei der Onlineanhörung auch der Absatz, dass künftig in den Mediatheken europäische und nicht europäische Spielfilme und Folgen von Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind, befristet abrufbar sein sollen. Dies könnte, so der Vaunet – Verband Privater Medien – in seiner Stellungnahme, erhebliche Auswirkungen auf die Lizenzmärkte haben. Für Lizenzwerke gebe es reichlich private Medienangebote auf Abruf und daher keinen Grund, diese Inhalte im Bereich beitragsfinanzierter Angebote vorzusehen.
