„Rückzug des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Kernauftrag“

„Rückzug des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf den Kernauftrag“

Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk fordert eine kritische Überprüfung der Geschäftspraktiken öffentlich-rechtlicher Tochterunternehmen

Interview mit Prof. Dr. Holger Paesler, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)

Das Landgericht München I hat in einem Eilverfahren entschieden, dass BRmedia mit bestimmten Werbeaussagen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen hat, unter anderem da diese nicht hinreichend durch die Studie „Abstrahleffekte“ belegt sind. Das Gericht beanstandete, dass zahlreiche Werbeaussagen von BRmedia, die eine höhere Akzeptanz von Werbebotschaften bei Hörern der Sender BAYERN 1 und BAYERN 3 sowie eine positivere Bewertung einer fiktiven Marke im Umfeld dieser Sender suggerieren, nicht durch die Studie gestützt werden. Solche irreführenden und vergleichenden Werbeaussagen sind laut Gerichtsurteil in weiten Teilen unzulässig. Weiterhin ist auch die Veröffentlichung von Befragungsergebnissen, die einen direkten Vergleich zwischen Durchschnittswerten der beiden Einzelsender Bayern 1 und Bayern 3 mit ANTENNE BAYERN ziehen, nicht zulässig.

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