Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter spricht von „schwierigen Fragen“
Er machte zugleich aber auch klar, worum es im laufenden Verfahren nicht geht. Eindrücke von der Anhörung hochrangiger Vertreter von ARD und ZDF heute am Dienstag vor dem Verfassungsgericht. […]
Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe, es seien schwierige Fragen zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Abweichung von der Empfehlung zu klären. Es geht unter anderem darum, wie die Länder es begründen, wenn sie dem offiziellen Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nicht folgen.
Weitere gesellschaftlich diskutierte verfassungsrechtliche Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie etwa die Meinungsvielfalt seien nicht Gegenstand dieses Verfahrens, betonte der Vorsitzende des ersten Senats. […]
Der Vertreter der Bundesländer, Prof. Hanno Kube, hielt vor Gericht dagegen: Die aktuelle Beitragshöhe reiche zusammen mit den Eigenmitteln der Anstalten „offensichtlich“ aus, um den durch die KEF festgestellten Bedarf von ARD und ZDF bis Ende 2026 zu decken. Bei unverändertem Rundfunkbeitrag hätten die ARD-Anstalten Ende 2026 ihm zufolge noch Eigenmittel von rund 961 Millionen Euro, das ZDF rund 275 Millionen Euro. […]
Auch Staatsminister Rainer Robra (CDU) aus Sachsen-Anhalt verwies auf eine von der KEF ermittelte Sonderrücklage, die höher sei als der nicht gedeckte Bedarf. Unter diesen Voraussetzungen hätten Landesregierungen ihren Landesparlamenten keine Beitragserhöhung zur Abstimmung vorlegen können, sagte der CDU-Politiker. „Die Leute können alle rechnen.“
Robra betonte, die Ländervertreter hätten dies auf Grundlage des KEF-Berichts festgestellt, es seien alles eins zu eins Ableitungen aus diesen Angaben. „Wir haben nicht eine einzige Zahl selbst gerechnet.“ […]
Das aktuelle Verfahren unterscheide sich „fundamental“ von dem damaligen Verfahren, sagte Länder-Vertreter Kube. Damals seien die Länder hinter dem festgestellten Bedarf der öffentlich-rechtlichen Sender zurückgeblieben. Diesmal sei der Bedarf gedeckt, so Kube. „Das Bundesverfassungsgericht beschreitet deshalb mit dem heutigen Fall Neuland.“
Zu den Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts sagte der Senatsvorsitzende Harbarth, das Gericht werde sich unter anderem mit der Frage beschäftigen, ob und inwieweit Planungssicherheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verfassungsrechtlich geschützt sei. Harbarth gab zu bedenken, selbst die Bundeswehr habe keine mehrjährige verlässliche Planungssicherheit. Wieso sei sie dann für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so fundamental wichtig, wollte er wissen. ZDF-Intendant Himmler sagte dazu, die Finanzierungslücke ginge auf Kosten der Berichterstattung über das Weltgeschehen. Auch die Programmvielfalt leide darunter.
Die Verfassungsrichter:innen müssen nun entscheiden, ob die Länder in ihrem eigenmächtigen Vorgehen die Verfassung verletzt haben. Kommt es auf die Missachtung des ersten KEF-Votums an, auch wenn die Sender am Ende ausreichend finanziert waren? Da geht es aber nur noch um die Ehre und das Recht. Selbst wenn ARD und ZDF gewinnen, bekommen sie keinen Cent mehr.
Viel wichtiger ist die Frage, was nun 2027 passiert: ob die Länder nun bereit sind, den Rundfunkbeitrag auf 18,64 Euro zu erhöhen, wie von der KEF im Februar empfohlen.
Der Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU), schloss in Karlsruhe weitgehend aus, dass die Länder eine Beitragserhöhung zum 1. Januar 2027 noch umsetzen können. Nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und den dort anstehenden Regierungswechseln im Herbst sei ein Einvernehmen zwischen den Ländern nicht mehr rechtzeitig herzustellen.
Nach dieser Festlegung von Robra drangen ARD und ZDF zum Abschluss der Verhandlung darauf, dass die Richter in ihrem Urteil eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 anordnen. Anders sei eine bedarfsgerechte Finanzierung nicht zu gewährleisten, argumentierten die Sender.
https://medien.epd.de/article/4815
Weit oben rangiert dabei ein Satz von Robra, der relativ präzise vermittelt, von welchen Überlegungen die Medienpolitik aktuell unter anderem geleitet wird. Robra, in dessen Bundesland im September gewählt wird und eine Führung der AfD droht, sagte also auf die Frage des Gerichts, ob die Länder denn erwogen hätten, nun vielleicht, wenn schon nicht die vorige, so doch die allerneueste, deutlich abgesenkte Beitragsempfehlung der KEF von 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 umzusetzen: „Um die Wahrheit zu sagen“ stünden derzeit ganz andere Fragen im Vordergrund, nämlich ob die Bundesrepublik Deutschland bald noch dieselbe sei, „die wir kennen und einige auch lieben“. Er meinte: falls man jetzt mit einer Rundfunkbeitragserhöhung gekommen wäre, hätte man gleich gar keinen Wahlkampf mehr führen müssen. Dann sagte Robra: „Bei aller Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen die Länder auch darauf achten, dass sie sich nicht selber umbringen.“ […]
Das „Gesamtkunstwerk“ der Reformen, das Robra beschwor – bestehend aus Reformstaatsvertrag, Übergangsfinanzierung für zwei Jahre und dann einem Neuanfang mit den finanziellen Effekten dieser Reform, auf dass, Robra: „der große Rundfunkfrieden eintritt“, dieses Kunstwerk hätte man in der ARD „durchaus aus der Ferne bewundert“, sagte Florian Hager. „Leider war es nicht so, dass wir uns auf irgendetwas verlassen konnten.“
In welche Richtung die in einigen Monaten erwartete Entscheidung des Ersten Senats des Verfassungsgerichts gehen könnte, zeichnete sich bei der Verhandlung nicht ab. Kritische Nachfragen gab es an beide Parteien. Mit einer Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet.
Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.
