Staatsvertrag für den ÖRR: Abgeordnete wollen mitreden
Bei den Abstimmungen über den Staatsvertrag für ARD und ZDF zeigt sich, wie unzufrieden die Parlamentarier mit ihrer Rolle als Abnicker sind. Ministerpräsident Kretschmer versteht das. […]
Anders als in den meisten Landesparlamenten spulten sie nicht das Prozedere für Medienstaatsverträge ab, wie es seit Jahrzehnten üblich ist: Vorinformation des Parlaments, Überweisung an die Ausschüsse, Anhörung von Fachleuten, Diskussion, zweite Lesung im Plenum und schließlich Abstimmung. Nahezu alle Medienausschüsse führten Expertenanhörungen durch: In Bayern kamen zehn medienpolitische Autoritäten zu Wort, vierzehn waren es in Nordrhein-Westfalen, in Sachsen acht und in Hessen sechs. An die 50 Professoren, Intendanten, Juristen, Verbandsvertreter oder Gewerkschafter stellten ihre Ansichten zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Einige der Ausführungen sind im Archiv der Landtage zu finden, andere per Video verfügbar. […]
Beobachter bestätigen übereinstimmend, dass es sich bei den Debatten in den Medienausschüssen zumeist um sachliche und sachkundige Aussprachen handelte. Viele Sprecher forderten, dass die Reformen zu mehr Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Sender führen müssten und geplante Änderungen deshalb nicht weit genug gingen. Abgelehnt wurden unter anderem das Verbot der Presseähnlichkeit von öffentlich-rechtlichen Onlinetexten, die Reduzierung von Hörfunkangeboten, die Konzentration und Onlineverbreitung von Spartenkanälen oder auch Reduzierungen im Programm. Doch das war wie das Pfeifen im Walde. […]
Genau genommen haben weder das Thüringer Landesparlament noch alle anderen 15 Volksvertretungen über den Staatsvertrag selbst abgestimmt. Ihr Votum galt dem „Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Reformstaatsvertrag“. Damit der Reformstaatsvertrag geltendes Recht wird, muss er so in Landesrecht umgesetzt werden. […]
Da es sich bei der Umsetzung des Staatsvertrags in Landesrecht um ein sogenanntes „Zustimmungsgesetz“ handelt, sind inhaltliche Veränderungen nach der Unterschrift durch alle Ministerpräsidenten, die im März erfolgte, nicht mehr möglich. […]
Dieter Dörr war 30 Jahre als Medienrechtsprofessor oder Justiziar einer ARD-Anstalt eng mit der Entwicklung des deutschen Medienrechts befasst und hat in dieser Zeit 23 Rundfunkstaatsverträge oder entsprechende Gesetzesänderungen erlebt. Nach seiner Erfahrung könne der Einfluss der Parlamentarier vor Abschluss eines Staatsvertrages erhöht werden, da dies in regelmäßigen Etappen erfolge. Während der Vertragsverhandlungen zwischen den Ländern sollte eine weitgehende Vorunterrichtung der Landtage stattfinden, um die Vorstellungen der Parlamente in die Verhandlungen und die jeweiligen Vorschläge einfließen zu lassen. Eine weitere Möglichkeit ergibt sich nach Ansicht von Medienrechtlern, wenn der Entwurf vorliegt und die öffentliche Anhörung stattfindet, bei der die Parlamente bisher außen vor sind. Auch zu diesem Zeitpunkt könnten die Ausschüsse noch Einfluss auf den Inhalt nehmen. […]
Die Medienpolitik ist föderal zerrissenes Stückwerk. Minderheitskabinette, die um jede Abstimmung kämpfen müssen, sind in einigen Ländern möglich. Soll die Medienpolitik handlungsfähig bleiben, muss es mit der Statistenrolle der Abgeordneten ein Ende haben. So, wie es Sachsens Ministerpräsident garantiert hat.
