Vorwurf der Untreue: Anklage gegen Ex-RBB-Intendantin Schlesinger
[…] Schlesinger wird vorgeworfen, als Intendantin Zahlungen erhalten zu haben, die nicht mit den für eine öffentlich-rechtliche Anstalt geltenden Geboten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar gewesen seien und die unter bewusster Umgehung der Kontroll- und Aufsichtsfunktionen des Verwaltungsrates zustande gekommen sein sollen. Darüber hinaus habe sie dem Sender weitere unzulässige Kosten verursacht, etwa mit unzulässigen Zulagen im Rahmen des ARD-Vorsitzes im Jahr 2022 oder durch die Abrechnung privater Bewirtungskosten über die Anstalt. […]
Neben Schlesinger gehören auch der frühere Verwaltungsdirektor, die seinerzeitige Juristische Direktorin sowie der damalige Vorsitzende des RBB-Verwaltungsrats zu den Angeklagten. Laut Gericht stehen die Angeschuldigten im Verdacht, „in wechselnden Konstellationen teilweise mittäterschaftlich gehandelt“ zu haben. In sieben Fällen soll von einem besonders schweren Fall aufgrund der gewerbsmäßigen Begehungsweise beziehungsweise des besonders hohen Schadens auszugehen sein. […]
Sollten Schlesinger und die anderen ehemaligen RBB-Führungskräfte nun wegen Untreue verurteilt werden, droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Weil die Staatsanwaltschaft bei einigen Vorwürfen sogar von besonders schweren Fällen ausgeht, könnte die Strafe unter Umständen womöglich noch höher ausfallen.
https://taz.de/Vorwurf-der-Untreue/!6137581/
Die Angeschuldigten, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mit, hätten zwischen Januar 2018 und Juli 2022 „in unterschiedlicher Beteiligung“ das Vermögen des RBB geschädigt. Patricia Schlesinger werden 26 Fälle von Untreue vorgeworfen, dem früheren Vorsitzenden des Verwaltungsrats 13, dem früheren Verwaltungsdirektor fünf und der früheren juristischen Direktorin sechs Fälle. Hierbei hätten die Beschuldigten „in wechselnden Konstellationen teilweise mittäterschaftlich gehandelt“. In sieben Fällen sei von einem „besonders schweren Fall aufgrund der gewerbsmäßigen Begehungsweise beziehungsweise des besonders hohen Schadens“ auszugehen. […]
So sei der RBB durch ein von dem früheren Vorsitzenden des Verwaltungsrats angeregtes Prämiensystem für die Senderspitze – dem der gesamte Verwaltungsrat hätte zustimmen müssen – um 933.505 Euro betrogen worden. Davon seien 223.722 Euro an Schlesinger, 151.546 Euro an die einstige Justitiarin und 170.169 Euro an den früheren Verwaltungsdirektor gegangen.
Die unzulässig gezahlten Zulagen für den Vorsitz in der ARD – den der RBB unter Schlesinger turnusgemäß innehatte – beliefen sich auf insgesamt 122.400 Euro. Die unzulässige Vorruhestandsregelung für einen Mitarbeiter habe einen Vermögensschaden von 662.605 Euro verursacht, dem freigestellten Mitarbeiter einer RBB-Tochterfirma sei ein Quartal lang unberechtigt ein Monatsgehalt von 12.275 Euro gezahlt worden. […]
So sei der RBB durch ein von dem früheren Vorsitzenden des Verwaltungsrats angeregtes Prämiensystem für die Senderspitze – dem der gesamte Verwaltungsrat hätte zustimmen müssen – um 933.505 Euro betrogen worden. Davon seien 223.722 Euro an Schlesinger, 151.546 Euro an die einstige Justitiarin und 170.169 Euro an den früheren Verwaltungsdirektor gegangen.
Die unzulässig gezahlten Zulagen für den Vorsitz in der ARD – den der RBB unter Schlesinger turnusgemäß innehatte – beliefen sich auf insgesamt 122.400 Euro. Die unzulässige Vorruhestandsregelung für einen Mitarbeiter habe einen Vermögensschaden von 662.605 Euro verursacht, dem freigestellten Mitarbeiter einer RBB-Tochterfirma sei ein Quartal lang unberechtigt ein Monatsgehalt von 12.275 Euro gezahlt worden.
An der Spitze eines Senders, dessen Auftrag die „Grundversorgung“ mit Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung ist und der von allen zwangsweise bezahlt wird, geht es – so hatte man den Eindruck – drunter und drüber, und niemand gebietet dem Einhalt, bis – die Presse die Vorgänge ans Tageslicht holt (der „Business Insider“ vorneweg), die Politik als Rechtsaufsicht tätig wird, die Bundesländer Berlin und Brandenburg einen neuen Staatsvertrag für den RBB aufsetzen und, endlich, die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.
Zwei Dinge scheinen nach wie vor gleichzeitig zu stimmen: Patricia Schlesinger wurden in den Nachwehen des Skandals Dinge angelastet, die nicht in der Verantwortung einer einzelnen Intendantin liegen können: nämlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Alleingang ruiniert zu haben. Sie fand, nach allem, was man weiß, im RBB bereits Strukturen vor, die eine „organisierte Verantwortungslosigkeit“ mindestens begünstigen. Und andererseits: Einige der Vorwürfe wiegen eben so schwer, dass sie nicht nur Compliance-Experten, sondern eine Staatsanwaltschaft beschäftigen. Mit dieser Anklage dürften sie bald in angemessener Genauigkeit vor Gericht verhandelt werden, und zwar nicht nur als Randaspekte arbeitsrechtlicher Streitereien.
https://www.sueddeutsche.de/medien/patricia-schlesinger-rbb-anklage-li.3352962
