WDR-Rundfunkrat: Newsletter vom 14. November 2025
Wesentliche Ergebnisse der Sitzung
- Gedenken an Petra Kammerevert
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/nachruf-kammerevert-100.html
- Rundfunkrat berät über vier Programmbeschwerden
Die erste Beschwerde richtet sich gegen die „ARD Story“, die sich mit den Behandlungsmethoden des Kinderpsychologen Dr. Michael Winterhoff auseinandersetzt. Gegen Dr. Winterhoff läuft seit dem 12. Februar 2025 ein strafrechtliches Verfahren. Der Film stammt aus dem Jahr 2021 und bildet den damaligen Sachstand ab. Die Beschwerdeführerinnen kritisieren unter anderem, dass die Patientengeschichten einzelner Protagonisten verzerrt dargestellt worden seien. Es entstünde der Eindruck, dass nahezu gesunde Kinder mit Psychopharmaka behandelt worden seien. Die Mehrheit des Gremiums war sich einig, dass kein Verstoß gegen Programmgrundsätze erkennbar gewesen sei. Ziel der Dokumentation sei es gewesen, Muster in der Diagnostik, Behandlung und Verschreibungspraxis des Arztes aufzuzeigen. Dabei seien – neben den kritisierten Fällen – zahlreiche ehemalige Patienten von Dr. Winterhoff gezeigt und Statements ihrer Erziehungsberechtigten eingeholt worden.
Die zweite Programmbeschwerde betrifft einen Film der „ARD Story“ mit dem Titel „Ali, ein deutscher Lehrer auf Abwegen“. Der kritisierte Beitrag begleitet den Lehrer Ali, der an einer Wuppertaler Schule zunächst Wirtschaft und später auch islamische Religionslehre unterrichtete, über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Gleichzeitig zeigt der Film den Zwiespalt, den der Protagonist gegenüber den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft empfindet, sowie seine Zugewandtheit gegenüber den Werten iranischer Ayatollahs. Der Beschwerdeführer kritisiert eine Reihe einzelner Darstellungen und Formulierungen. So sei die Aussage, dass in „traditionellen muslimischen Familien meistens die Eltern“ über das Tragen des Kopftuchs entscheiden würden, eine pauschale Verallgemeinerung. Das Gremium konnte keinen Verstoß gegen die Programmgrundsätze feststellen. Die Aussage zum Tragen des Kopftuches in islamischen Familien sei z. B. durch die Begriffe „traditionell“ und „meistens“ bereits relativiert worden. Sie diene der Illustration der religiösen Praxis in der Familie des Protagonisten und sei damit kontextbezogen.
Die dritte Programmbeschwerde kritisiert einen Online-Artikel des ARD-Deutschlandtrends auf tagesschau.de, in dem es um die Forderung des US-Präsidenten Trump geht, dass NATO-Mitglieder zukünftig fünf (statt bisher zwei) Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung ausgeben sollen. Der Beschwerdeführer hält unter anderem die Zwischenüberschrift „Fünf-Prozent-Ziel für Verteidigung“ für missverständlich, da nicht erkennbar sei, ob sich diese Zielgröße auf das Bruttoinlandsprodukt oder den Bundeshaushalt beziehe. Die Mitglieder waren sich einig, dass kein Verstoß gegen Programmgrundsätze vorliegt. Zwischenüberschriften seien nicht dazu da, Sachverhalte vollständig zu erklären. Die Erläuterung zur Bezugsgröße (Bruttoinlandsprodukt) erfolge direkt im nächsten Textabschnitt.
Die vierte und letzte Programmbeschwerde bezieht sich auf einen Kommentar des WDR-Community-Managements unter einem Instagram-Beitrag von „Quarks“. Ein Nutzer hatte in einem Kommentar unter anderem die Non-Binarität infrage gestellt und sich in weiteren Kommentaren darüber geärgert, dass non-binäre Personen angeblich Sonderrechte erhalten und Sprachvorschriften machen würden. Das Community Management hatte dem Nutzer daraufhin geantwortet: „Kommentare, die absichtlich Lügen verbreiten, müssen wir verbergen oder gar löschen. Bitte bleibe sachlich (Bezieht sich auf deine Behauptung, es gebe nur zwei biologische Geschlechter.)“. Die Programmbeschwerde wertet diesen Kommentar als „Desinformation“, da „jeder mit etwas Restverstand“ wisse, dass es nur zwei biologische Geschlechter gebe. Die Mitglieder diskutierten über die Formulierung des Kommentars durch das Community-Management – die Intendantin hatte in ihrem Bescheid zuvor eingeräumt, dass die Wortwahl des kritisierten Kommentars unglücklich und der Begriff „Lüge” unpassend gewesen sei. Das Gremium schloss sich dieser Einschätzung an, konnte aber mehrheitlich keine Rechtsverletzung feststellen.
- Beginn der Haushaltsberatungen – Entscheidungen folgen im Dezember
Die eigentliche Finanzplanung, also der Haushaltsplan 2026 und die mittelfristige Planung, steht derweil unter besonderen Vorzeichen. Die Beitragshöhe ist weiterhin ungeklärt, da die Länder der Empfehlung der KEF nicht gefolgt sind und eine maßgebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aussteht. Der Rundfunkrat berät außerdem die Finanzwerke des ZBS, der in Köln-Bocklemünd angesiedelt ist und für den der WDR die Federführung hat. Die Kontrolle erfolgt auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung. Alle Haushaltswerke werden zunächst an den zuständigen Fachausschuss überwiesen.
Die ausführliche Beratung der Haushaltswerke findet Ende des Monats in einer Klausur des Haushalts- und Finanzausschusses statt. Die abschließende Genehmigung durch den Rundfunkrat ist für Dezember vorgesehen.
- Aus- und Fortbildung als strategische Unternehmensaufgabe
Der Rundfunkrat des WDR hat den Bildungsbericht des Senders für die Jahre 2023 und 2024 beraten und dabei die Anpassung der Aus- und Fortbildungsangebote an die Anforderungen des digitalen Wandels in den Fokus gestellt. Schwerpunkte der Qualifizierung sind laut Bericht die Förderung von Diversity- und Social-Media-Kompetenzen, die Etablierung neuer crossmedialer Volontariate und Traineeprogramme sowie gezielte Schulungen im Umgang mit digitalen Technologien und Künstlicher Intelligenz. Das Gremium würdigte zwar die erzielten Fortschritte, betonte jedoch nachdrücklich, dass Bildung nicht nur als individuelles Angebot für einzelne Mitarbeitende, sondern als strategische Aufgabe für das gesamte Unternehmen verstanden und verankert werden müsse.
Mit Blick auf die Personalstrategie zeige sich, dass die Nachwuchsgewinnung in IT- und Technikberufen zunehmend schwieriger geworden sei, während im kaufmännischen Bereich weiterhin eine hohe Nachfrage bestehe. Um dem entgegenzuwirken, setzt der WDR auf Kooperationen mit Schulen und Hochschulen, duale Studiengänge sowie das praxisnahe Angebot „WDR STUDIO ZWEI“ für Schulklassen. Auch beim wichtigen Thema KI und digitale Kompetenzen bietet der Sender ein breites Weiterbildungsportfolio.
Der Rundfunkrat regt an, die Steuerung und Evaluation der Fortbildungsmaßnahmen weiter zu professionalisieren, Führungskräfte stärker in die Verantwortung für die Mitarbeiterentwicklung zu nehmen und die Bildungskonzepte regelmäßig an die übergeordneten Unternehmensziele des Senders anzupassen.
- Rundfunkrat genehmigt mehrere Programmverträge
Der Rundfunkrat hat die Produktion mehrerer Projekte genehmigt, deren Kosten für den WDR jeweils über zwei Millionen Euro liegen und daher die formelle Zustimmung des Gremiums erforderten. Bewilligt wurden eine zweite Staffel der Comedy-Serie „Ghosts“, die Familienserie „Onkel Ruben und das Loch im Vorgarten“ sowie ein neuer Tatort aus Dortmund. Darüber hinaus stand der Erwerb von Sportrechten auf der Tagesordnung. Der Rundfunkrat führte eine erste Beratung über die medialen Verwertungsrechte an der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 durch. Eine finale Abstimmung zu diesem Rechteerwerb ist für die nächste Sitzung vorgesehen.
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/publikationen/newsletter-356.html
