Weiter Ungewissheit über neues Modell für Rundfunkfinanzierung

Die Einführung des neuen Finanzierungsmodells für die öffentlich-rechtlichen Sender bleibt weiter unwahrscheinlich. Zwar haben nach epd-Informationen inzwischen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten von 13 Bundesländern die Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags unterzeichnet. In Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen ist dies jedoch derzeit nicht zu erwarten. Die Novelle kann nur in Kraft treten, wenn sie von allen 16 Länderchefs unterschrieben und anschließend von allen Landtagen ratifiziert wird.

Sachsen, das derzeitige Vorsitzland in der Ministerpräsidentenkonferenz, wollte sich auf epd-Anfrage nicht zum genauen Stand der Unterzeichnung im Länderkreis äußern. Die Dresdner Staatskanzlei erklärte, das Umlaufverfahren sei Mitte April gestartet worden, um eine „Vereinbarung der Rundfunkkommission der Länder“ umzusetzen. Es sei noch nicht beendet. Weitere Angaben machte die Staatskanzlei nicht.

Dass die Staatsvertragsnovelle nun von 13 Ländern unterzeichnet wurde, hängt nach epd-Informationen vor allem mit den Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags zusammen. Demnach möchte der Heidelberger Rechtsprofessor Hanno Kube, der Prozessvertreter der Länder ist, dass möglichst viele Länder die Novelle unterzeichnen. Dadurch würde sich, so heißt es im Länderkreis, nach Ansicht von Kube die rechtliche Position der Länder in den Verfahren in Karlsruhe verbessern. […]

Sachsen-Anhalt bekräftigte unterdessen seine Position zur Staatsvertragsnovelle auf epd-Anfrage. „Solange auf Initiative der Anstalten eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsfrage aussteht, wird Sachsen-Anhalt nicht unterzeichnen“, teilte die Staatskanzlei in Magdeburg mit. Die bayerische Staatskanzlei wollte nicht erneut Stellung nehmen: „Wir bitten um Verständnis, dass wir uns derzeit nicht zu dem Thema äußern.“

Zur Frage der möglichen Unterzeichnung durch den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) verwies die Dresdner Staatskanzlei auf eine noch laufende Prüfung. Nach epd-Informationen will die Landesregierung die Novelle nicht unterzeichnen, Grund dafür sollen die Mehrheitsverhältnisse im sächsischen Landtag sein. Die Regierung von CDU und SPD hat keine eigene Mehrheit. Einen Staatsvertrag, der letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werde, wolle die Minderheitsregierung nicht im Parlament zur Abstimmung stellen, heißt es.

Wann Karlsruhe über die Beschwerden von ARD und ZDF entscheidet, ist offen. Beim Gericht ist der Erste Senat zuständig, Berichterstatterin ist Verfassungsrichterin Ines Härtel. Bis Ende April konnte zu den Verfassungsbeschwerden der Sender Stellung genommen werden. […]

Die beim Verfassungsgericht eingereichten Stellungnahmen seien vom Gericht an ARD und ZDF zur Kommentierung weitergeleitet worden, erklärte am 22. Mai Eva Majuntke, Juristische Direktorin des BR, in einer Sitzung des BR-Rundfunkrats. Bis Mitte Juni könnten sich nun die Beschwerdeführer zu den eingegangenen Stellungnahmen äußern. Davon werde auch Gebrauch gemacht, sagte Majuntke.

https://medien.epd.de/article/3127