Widerspruch statt Zustimmung: So soll sich das KEF-Verfahren ändern
Das neue Modell sieht so aus: Empfiehlt die KEF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um fünf Prozent oder weniger, geht diese Empfehlung in Recht und Gesetz über – sofern die Bundesländer keinen Widerspruch einlegen. Dabei gibt es, je nach Höhe der Empfehlung, unterschiedliche Hürden.
- Liegt die empfohlene Erhöhung zwischen 0 und 2 Prozent, müssen 3 Länder widersprechen
- Liegt die empfohlene Erhöhung zwischen 2 und 3,5 Prozent, müssen 2 Länder widersprechen
- Liegt die empfohlene Erhöhung zwischen 3,5 und 5 Prozent, muss 1 Land widersprechen
- Liegt die empfohlene Erhöhung über 5 Prozent, ist in jedem Fall eine staatsvertragliche Festsetzung erforderlich (aktuelles Verfahren)
Die aktuelle KEF-Empfehlung zur Anhebung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent (auf dann 18,94 Euro monatlich) sind 0,8 Prozent Steigerung pro Jahr, also 3,2 Prozent für die gesamte Beitragsperiode. Nach dem neuen Modell hätten also zwei Länder widersprechen müssen, wenn sie die Erhöhung vorläufig hätten blockieren wollen.
Mit der Reform und mit dem Vorschlag, den Rundfunkbeitrag künftig mit dem hier geschilderten „Widerspruchsmodell“ auf den Weg zu bringen, befassen sich die Ministerpräsidenten bei ihrem nächsten Treffen am 12. Dezember.
Dann hätte man sich hinter das neue Finanzierungsmodell stellen und trotzdem Verfassungsbeschwerde einreichen können – weil das neue Modell eben noch nicht direkt zum Jahreswechsel greifen wird. „Das haben die Länder sehr bedauert, weil es nicht zu einer Verbesserung der Gesprächsgrundlage beigetragen hat“, sagt Raab über den Zeitpunkt der Verfassungsbeschwerde.
„Bei Erhöhungen bis 2 Prozent müssen drei Länder widersprechen, bis 3,5 Prozent zwei, bis 5 Prozent eines? Das klingt ja komplizierter als die Punkteverteilung beim Eurovision Song Contest.“
Hinweis: Man könnte auch festlegen, dass mindestens zwei Drittel der Länderparlamente der KEF Empfehlung widersprechen müssen.
Oder:
- Liegt die empfohlene Erhöhung unter der Inflationsrate, müssen die Länder zustimmen,
- Liegt die empfohlene Erhöhung bis zu 2 über der Inflationsrate, müssen zwei Drittel der Länder widersprechen
- Liegt die empfohlene Erhöhung mehr als 2 Prozent über der Inflationsrate, muss ein Drittel der Länder widersprechen