Wie Wissenschaftler den Medienstaatsvertrag beurteilen – Innovativ, aber kein Meilenstein
Landtagsanhörungen: Wie Wissenschaftler den Medienstaatsvertrag beurteilen – Innovativ, aber kein Meilenstein
Außerdem fordert Dörr, „ein medienübergreifendes Vielfaltssicherungsrecht zu schaffen, das die Intermediäre einbezieht“. Nur so könne vorherrschende Meinungsmacht verhindert werden, die vor allem durch das Zusammenwirken verschiedener Massenmedien entstehen könne. In den Medienstaatsvertrag wurde das bisherige fernsehzentrierte Medienkonzentrationsrecht übernommen, das aber bei crossmedialen Zusammenschlüssen nicht greift. ….
Auch Professor Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln, hält die Regelungen im Medienstaatsvertrag für unzureichend, um plurale Vielfalt im Netz zu gewährleisten. Die vorgesehenen Transparenzvorschriften und Diskriminierungsverbote könnten nur begrenzt ausgewogene Vielfalt erzeugen. Nötig sei es, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, eine positive Medienordnung herzustellen, um eine plurale Vielfalt der Meinungen und Angebote zu gewährleisten. ….
Wie das ITM tritt auch Professor Christoph Bieber für eine Reform der Aufsichtsstruktur bei den Landesmedienanstalten ein. Bieber, der am Center for Advanced Internet Studies (Bochum) den Forschungsinkubator leitet, spricht sich angesichts des neuen Medienstaatsvertrags für eine national organisierte Regulierungsstruktur aus, beispielsweise „durch Integration/Zusammenschluss der Landesmedienanstalten“. Eine nationale Regulierung sei aber um „eine wirksame europäische Kooperation“ zu ergänzen, um in der Aufsicht wirkungsvoll agieren zu können
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