Trotz Anfragen: ARD korrigiert Fehler in Fauci-Faktencheck nicht

Trotz Anfragen: ARD korrigiert Fehler in Fauci-Faktencheck nicht
Screenshot Tagesschau

ARD-„Faktenfinder“ zitiert inexistente „Datengrundlage“, um Vorwürfe gegen Ex-US-Präsidentenberater Fauci wegen Aussagen zum Impfrisiko für Schwangere auszuräumen / „Faktenfinder“ wirft „Nius“ wahrheitswidrig „Falschmeldung“ vor / Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien reicht Programmbeschwerde beim NDR-Rundfunkrat ein

Die ARD hat bislang trotz mehrerer Anfragen die Fehler in einem Beitrag des „Faktenfinders“ nicht korrigiert. Der Beitrag nimmt den ehemaligen US-Präsidentenberater Anthony Fauci in Schutz, nachdem diesen Monat bekannt geworden war, dass Fauci früh von einem theoretischen Fehlgeburtsrisiko durch die Corona-Impfung Schwangerer wusste. Faucis Überlegungen zum Fehlgeburtenrisiko sind in einem SMS-Wechsel auf seinem Diensttelefon vom Januar 2021 dokumentiert. Einen Monat später hatte Fauci öffentlich in einem Interview behauptet man habe „keine Warnsignale in Bezug auf schwangere Frauen festgestellt“. Der ARD-Beitrag argumentiert, zwischen der SMS Ende Januar und dem Interview Anfang Februar sei von der US-Regierung eine „erste Auswertung“ zu geimpften Schwangeren veröffentlicht worden, Fauci habe seine öffentliche Aussage an die „aktualisierte Datenlage“ angepasst. Das ist falsch, die entsprechende „Datengrundlage“ existiert nicht.

Bei der im ARD-Beitrag zitierten „Auswertung“ handelt es sich vielmehr um eine offizielle Analyse aller Nebenwirkungen, die mit der App „v-safe“ erfasst wurden. Unter den registrierten rund 22 Millionen Nutzern waren auch rund 15.000 Schwangere. Von ihnen wurden bis zum 22. Januar 2021 rund 200 in der „aktiven Überwachung“ erfasst. Damit ist eine telefonisch Befragung jener Nutzer gemeint, die in der App gemeldet haben, dass sie nach der Impfung medizinisch betreut werden mussten. Ergebnisse zum tatsächlichen Verlauf einzelner Schwangerschaften enthält die Analyse nicht. Da der Anteil der gemeldeten Schwangeren an allen Teilnehmern gerade einmal 0,07 Prozent beträgt und nur die ersten neun am meisten auftretenden Nebenwirkungen oberhalb von sieben Prozent angegeben wurden, enthält die Auswertung auch in der Gesamtschau keinerlei Information über mögliche Fehlgeburten.

Gleichwohl sagte der Virologe Friedemann Weber von der Justus-Liebig-Universität Gießen gegenüber der ARD: „Ich sehe nicht, dass Fauci da einen Fehler gemacht hat. Nachdem es Daten gab, hat er seine Bedenken fallen gelassen“. Heute wissen man „deutlich mehr“, damals sei die Situation „nicht immer gleich klar gewesen“. Daher sei es „unfair, Fauci jetzt so anzuschuldigen“, sagte Weber weiter. „Vor allem da er ja recht hatte.“ Eine Multipolar-Presseanfrage ließ Weber bislang unbeantwortet. Für die ARD antwortete die NDR-Pressestelle auf eine Multipolar-Anfrage: Der Beitrag behandele „Aussagen über die veröffentlichten SMS von Fauci in der Berichterstattung Dritter sowie sozialen Medien“, heißt es in der Stellungnahme lediglich, ohne weiter auf eine mögliche Richtigstellung des Beitrags einzugehen.

Tatsächlich bezieht sich der ARD-Beitrag auch auf Berichterstattung des Nachrichtenportals „Nius“, um „Falschmeldungen“ zu veranschaulichen. Demnach habe „Nius“ behauptet, „dass es wissenschaftliche Erkenntnisse gebe, laut denen 82 Prozent der schwangere Frauen nach der Corona-Impfung eine Fehlgeburt erleiden würden“. Tatsächlich weist der entsprechende „Nius“-Beitrag jedoch lediglich auf eine Aussage des Gynäkologen James Thorp vor einem Ausschuss des US-Senats hin. Zudem schränkt „Nius“ selbst die wissenschaftliche Evidenz dieser Aussage stark ein. Das Online-Medium berichtet, es habe der ARD „Gelegenheit zur Korrektur“ gegeben, der „Faktenfinder“ habe jedoch „auch nach ausdrücklichem Hinweis“ an der „Falschberichterstattung“ festgehalten.

Mittlerweile hat auch die „Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“ eine Programmbeschwerde wegen „Verstößen gegen Angebotsgrundsätze gemäß NDR-Staatsvertrag“ beim NDR-Rundfunkrat eingereicht. Darin wirft die unabhängige, bundesweit agierende Rezipienteninitiative den „Faktenfinder“-Autoren vor, ihr Beitrag verletze „die gesetzlichen Programmgrundsätze zur journalistischen Sorgfalt, zur wahrheitsgetreuen Berichterstattung sowie zum Sachlichkeitsgebot“.

Kritisiert wird in der Beschwerde auch die „Faktenfinder“-Behauptung, dass es fünf Jahre nach der ersten Impfstoff-Zulassung „keinerlei wissenschaftliche Belege für einen Zusammenhang zwischen der Impfung von Schwangeren und Fehlgeburten“ gebe. Diese Aussage sei „zu absolut formuliert“. Zwar sei es richtig, dass aus den zitierten Beobachtungsstudien kein Sicherheitssignal hervorgehe, diese lieferten jedoch insgesamt ein „unvollständiges Bild der Studienlandschaft“. Die Beschwerde verweist auf eine noch nicht begutachtete israelische Beobachtungsstudie vom Juni 2025 sowie auf fehlende randomisierte kontrollierte und doppelt verblindete Untersuchungen, die als „Goldstandard in der medizinischen Forschung“ gälten.

Quelle: Multipolar

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