ZDF: Neue Regeln für Programmbeschwerden

Die Programmgrundsätze, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten, sind klar formuliert: Die Sender haben, so regelt es der Medienstaatsvertrag, unabhängig, sachlich und wahrheitsgemäß zu berichten. Auf zwei Wegen sind Programmbeschwerden an das ZDF weiterhin möglich: an den Intendanten oder den Fernsehrat, das fürs Programm zuständige Aufsichtsgremium. Für den zweiten Fall wurden die Regularien klarer gefasst. Die sogenannte Beschwerdeordnung wurde novelliert. Sie ist Teil der ZDF-Satzung, die noch in weiteren Punkten modifiziert wurde. Mitte Dezember vorigen Jahres beschloss der Fernsehrat sämtliche Änderungen an der Satzung.

Seitdem ist nun eindeutig geregelt, dass an den Fernsehrat gerichtete Programmbeschwerden insgesamt neun Kriterien erfüllen müssen – erst dann kann ein Beschwerdeverfahren gestartet werden.

Missbräuchliche Beschwerden werden nicht angenommen

Nicht zulässig sind ferner Programmbeschwerden, wenn sie „erkennbar missbräuchlich“ eingesetzt werden, wenn es also eigentlich gar nicht um die mögliche Verletzung von Programmgrundsätzen geht. Gleiches gilt für Beschwerden, die elektronisch über No-Reply-Adressen eingereicht werden. Diese Vorgabe soll dem „Ausschluss von Beschwerden über Plattformen wie ‘Rundfunkalarm’“ dienen. So wurde es in einem der Redaktion vorliegenden Entwurf vom September 2025 für die neue Beschwerdeordnung vermerkt.

Über Rundfunkalarm, in Amsterdam ansässig, erhalten seit einiger Zahl die meisten öffentlich-rechtlichen Sender eine Vielzahl an standardisierten Beschwerden, oft über No-Reply-Adressen. Auch beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) steigt die Beschwerdeanzahl vor allem durch Eingaben über Rundfunkalarm. So erklärte es Intendantin Ulrike Demmer im RBB-Rundfunkrat bereits Anfang Oktober 2025. Sie bezog sich damals auf Einschätzungen, dass es dabei um eine „digitale Attacke“ gehen würde. Sie sagte: „Damit sollen Systeme lahmgelegt werden.“

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Beim ZDF wurden die Vorgaben für das Einlegen und die Prüfung solcher Beschwerden kürzlich überarbeitet.

Das ZDF verschärft die Vorgaben für Programmbeschwerden beim Fernsehrat. Eine Neufassung der Beschwerdeordnung in der ZDF-Satzung bündelt bestehende Regeln und verlangt nun zwingend die Angabe von Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Zudem sind missbräuchliche Eingaben über No-Reply-Adressen ausgeschlossen. Damit will sich das ZDF gegen automatisierte Massenbeschwerden über Plattformen wie „Rundfunkalarm“ wehren. Damit der Fernsehrat eine Programmbeschwerde annimmt, muss sie respektvoll und angemessen formuliert sein. Insbesondere dürfe sie „keinen beleidigenden, erpresserischen oder nötigenden Charakter“ haben.

https://www.turi2.de/aktuell/zdf-verschaerft-die-regeln-fuer-programmbeschwerden/

Hinweis: Dann muss der ZDF-Fernsehrat im Sinne der Transparenz in Zukunft auch darstellen, wie viele Programmbeschwerden er aus welchen Gründen nicht angenommen hat. Ein großer Teil wird wohl deshalb abgewiesen werden können, weil der verletzte Programmgrundsatz nicht benannt wurde.