Anwaltsstrategien gegenüber Medien: „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“
Presserechtliche Warnschreiben meist wirkungslos
Die Autoren einer Studie zu neuen Anwaltsstrategien gegenüber Medien warnen vor einer strukturellen Verschiebung des Presserechts zugunsten von Prominenten und Unternehmen. Immer häufiger komme es vor, dass Redaktionen von Anwälten unter Druck gesetzt würden, heißt es in der am Donnerstag in Berlin vorgestellten Untersuchung der Gesellschaft für Freiheitsrechte und der gewerkschaftsnahen Otto-Brenner-Stiftung. Presserechtliche Informationsschreiben, mit denen Anwälte im Auftrag ihrer Mandanten unliebsame Berichterstattung noch vor der Veröffentlichung verhindern oder beeinflussen wollen, blieben allerdings häufig wirkungslos.
Quelle: Epd, nicht online
Anwaltsstrategien gegenüber Medien: „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“
Peitsche oder Zuckerbrot: Mit welchen neuen Mitteln Anwälte versuchen, die Berichterstattung von Medien zu beeinflussen
Tatsächlich zeigen diese Drohschreiben besonders im Boulevard-Journalismus Wirkung. Investigativ-Journalisten, die sich ihrer Fakten sicher sind, lassen sich davon jedoch kaum beeindrucken Mitunter haben die Schreiben dann eher die gegenteilige Wirkung, wenn dadurch erst das Augenmerk auf einen bestimmten Vorgang gerichtet wird.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/anwaltsstrategien-gegenueber-medien-wenn-sie-das-schreiben-verklage-ich-sie/24884822.html
„Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“
Die Deutsche Umwelthilfe und das ZDF hatten eine Untersuchung von Daimler-Fahrzeugen durchgeführt und wollten die Messergebnisse vorstellen. Vorher schrieb der damalige Presserechtsanwalt der Daimler AG der Umwelthilfe jedoch unter anderem: „[S]ollten Sie weiterhin auch nur irgendwie die Behauptung aufstellen, dass meine Mandantin Abgaswerte manipuliert habe, werden wir mit aller gebotenen Nachhaltigkeit gegen Sie vorgehen und Sie insbesondere für jeden wirtschaftlichen Schaden, der meiner Mandantin dadurch entsteht, haftbar machen.“
Sieht so eine zeitgemäße Vertretung von Mandant*innen aus, die im Internetzeitalter nicht mehr abwarten können, was Journalist*innen über sie schreiben, weil sich Nachrichten binnen Minuten auf allen Kanälen verbreiten? Oder werden Medien so stark unter Druck gesetzt, dass sie aus Sorge vor wirtschaftlichen Konsequenzen nicht mehr in Gänze ihrer öffentlichen Aufgabe nachkommen können? Die Autoren Tobias Gostomzyk und Daniel Moßbrucker sind, unterstützt von der OBS und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), diesen Fragen nachgegangen. Die Ergebnisse: Auch, wenn es Anwält*innen (noch) nicht gelingt, Berichterstattung im Vorfeld durch Drohschreiben unmittelbar zu unterbinden, bleibt ihr Vorgehen keinesfalls folgenlos.
„Wenn Verlage klein beigeben, anstatt presserechtliche Streitigkeiten vor Gericht auszufechten, ist das in zweierlei Hinsicht fatal. Vorschnelle Unterlassungserklärungen gefährden nicht nur eine kontinuierliche kritische Berichterstattung, sondern führen auf lange Sicht auch zu einer Verschiebung des Presserechts zulasten der Pressefreiheit“, fasste Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte aus Sicht der Förderer zusammen. Für bessere Arbeitsbedingungen setzte sich Jupp Legard ein: „Redaktionen und freie Journalist*innen müssen auch in Zukunft ohne Sorge vor rechtlichen Risiken recherchieren und ihren Job machen können“, forderte der Geschäftsführer der Otto-Brenner Stiftung.
Die Studie gibt Handlungsempfehlungen, wie Journalisten, Redaktionen und Verlagshäuser mit derartigem juristischem Druck wirksam umgehen können. Autor Daniel Moßbrucker sprach sich dafür aus, dass „Medien sich selbst verpflichten sollten, Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung höchstrichterlich gerichtlich klären zu lassen – und sich so gemeinsam für die Meinungs- und Pressefreiheit einsetzen“. Vorgeschlagen werden auch die Unterstützung freischaffend tätiger Journalist*innen sowie journalistische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um neuen anwaltlichen Strategien besser begegnen zu können.
Für die Studie wurden systematisch Daten über den Anwaltsmarkt im Presserecht erhoben.
Nach Selbstauskunft sind über 600 Anwältinnen und Anwälte in Deutschland im Presserecht aktiv. Die meisten von ihnen, die über die Anwaltssuchen der Rechtsanwaltskammern zu finden sind, arbeiten in Hamburg (76), Köln (72), München (54), Berlin (44) und Frankfurt am Main (26). Allerdings ist zu bezweifeln, dass all diese Anwältinnen und Anwälte stark presserechtlich beraten. Der Kernmarkt ist weitaus kleiner. Er zeichnet sich durch einen hohen Grad an Spezialisierung und Positionierung aus: Anwältinnen und Anwälte vertreten entweder (eher) Medien oder (eher) Betroffene.
Der Markt hat trotz einer Zunahme von Rechtsverletzungen im Internet vergleichsweise geringe Wachstumspotentiale. Im Kern sind die Klienten eine begrenzte Anzahl zahlungskräftiger Unternehmen oder prominenter Privatpersonen. Außerdem begreifen bei sinkenden Werbeeinnahmen gerade Zeitungsverlage presserechtliche Beratungen als Kostenfaktor, weshalb Kanzleien, die schwerpunktmäßig Medienunternehmen vertreten, tendenziell keine steigenden Umsätze erwarten. Daher hat es wohl auch wirtschaftliche Gründe, dass sich Presserechtskanzleien in den vergangenen Jahren neue Marktpotentiale im Bereich des präventiven Rechtsschutzes erschlossen haben.
Weitere Informationen: https://www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/02_Wissenschaftsportal/02_Infoseiten/AH99/2019_08_08_Pressematerial_PK.pdf
zur Studie: https://www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/05_Presse/02_Pressemitteilungen/2019_08_08_PM_AH99.pdf
