Erster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

Erster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Medienänderungsstaatsvertrag)

(Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz am 12. März 2020 bei einer Enthaltung von Sachsen-Anhaft Folgendes beschlossen:

„1. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschließen den als Anlage beigefügten Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1.Medienänderungsstaatsvertrag ).

2. Sie nehmen in Aussicht, den Staatsvertrag bis zu ihrer Konferenz am 17. Juni 2020 zu unterzeichnen. Sie werden auf dieser Grundlage die notwendigen Unterrichtungen der Landtage vornehmen.

3. Die Rundfunkkommission wird ermächtigt, bis zur Unterzeichnung des Staatsvertrages notwendige Anpassungen vorzunehmen.“

Vorunterrichtung des Sächsischen Landtages den Entwurf des 1. Medienänderungsstaatsvertrages in der Fassung vom 4. März 2020.

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2145&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=&dok_id=263444

Hinweis der Redaktion: Haseloff sieht eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags sehr kritisch und will der Anhebung nur zustimmen, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender in der neuen Rundfunkbeitragsperiode ab Januar 2021 einen deutlichen Sparkurs einschlagen. Hierzu hat Sachsen-Anhalt bereits vor mehreren Wochen die Forderung erhoben, dass die Anstalten in einer Selbstverpflichtungserklärung weitere Einsparmaßnahmen dokumentieren sollten. Den Entwurf für eine solche Selbstverpflichtung hatte die sachsen-anhaltinische Staatskanzlei in Magdeburg erstellt. In dem Entwurf wird unter anderem Bezug genommen auf weitere Sparpotenziale, die die KEF in ihrem aktuellen Bericht bei den Sendern identifiziert hat.

https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/ministerpraesidenten-einigen-sichnbspauf-erhoehung-des-rundfunkbeitrags.html

Dem Entwurf des Staatsvertrages sind weder die geplanten Protokollerklärungen noch der Entwurf für die Selbstverpflichtungserklärungen beigefügt.