Wie transparent dürfen Rundfunk- und Fernsehräte sein?
Wie transparent dürfen Rundfunk- und Fernsehräte sein?
Restriktive Vertraulichkeitsregeln erschweren die Arbeit und demokratische Rückbindung von Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Im ZDF-Fernsehrat stellt sich die Frage, wie weit es Aufsichtsgremien selbst in der Hand haben, transparenter zu werden. Ein Interview mit dem Medienrechtsexperten Stephan Dreyer. …. Zwar wird regelmäßig betont, dass sich nur ein sehr kleiner Teil der Öffentlichkeit wirklich für die Arbeit des Fernsehrats interessiert, gleichzeitig wird es auch dieser interessierten Öffentlichkeit sehr schwer gemacht, diese Arbeit zu verfolgen und nachzuvollziehen. Selbst die per Gesetz öffentlichen Plenumssitzungen sind im Zeitalter allgegenwärtiger Livestreams nur „präsenzöffentlich“. Aber selbst wer sich nach Mainz zur Sitzung begibt, hat Probleme, den Diskussionen zu folgen. Denn Diskussionsgrundlagen sind zum überwiegenden Teil wiederum vertraulich und bleiben das auch nach der Sitzung. …. Dass fehlende Transparenz keineswegs nur ein ZDF-Problem ist, hat erst kürzlich eine Studie im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds gezeigt. Darin findet sich zur Verbesserung der Transparenz der Vorschlag, alle Beschlussvorlagen, Berichte und sonstigen vorgelegten Dokumente für öffentliche Teile der Sitzungen zumindest im Nachhinein online zugänglich zu machen. …. Gerade die Gemeinnützigkeit verpflichtet die Anstalt meines Erachtens auf die Prämisse einer möglichst weitgehenden Offenheit, und ihr Kontrollorgan damit umso mehr. …. Wenn sich der Fernsehrat hier grundsätzlich der Rechtsmeinung des ZDF-Justitiars anschließen sollte, bliebe in der Folge kaum noch Spielraum für Selbstverwaltung. Insofern geht es in dieser Diskussion nicht nur um Transparenz, sondern um die Eigenständigkeit und Staatsferne der Rundfunkaufsicht ganz allgemein. Mit Blick auf die anstehende Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie über über audiovisuelle Mediendienste, die in Art. 30 rechtlich und funktionell unabhängige Aufsichtsstellen vorschreibt, wird der Aspekt der Unabhängigkeit in Zukunft noch mehr an Relevanz gewinnen.
https://netzpolitik.org/2020/wie-transparent-duerfen-rundfunk-und-fernsehraete-sein/
Noch vor der ursprünglich für März geplanten und dann wegen Corona abgesagten Plenumssitzung hat daraufhin der Justitiar des ZDF, Peter Weber, eine Stellungnahme verfasst (PDF). Ihr zu Folge sei es rechtlich nicht zulässig, Vorlagen von öffentlichen Sitzungen per Geschäftsordnung öffentlich zugänglich zu machen
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2020/04/Justiziar-GO-Antra%CC%88ge.pdf