Kein „Wort zum Sonntag“? – Kirchen-Senderecht infrage gestellt
Vorbemerkung: Unser Verein hat bereits vor 10 Jahren mehrere Anfragen zu Sendezeit für Kirchen, Kosten der TV-Gottesdienste (MDR) und an alle ÖR Sendeanstalten Anfragen zu Kosten von Verkündigungssendungen gestellt. Damals irritierten exorbitante Kosten für eine Stunde Gottesdienstübertragung, die laut eigener Aussage des MDR mit 130.000 € zu Buche schlugen und wir wollten wissen, wie diese Summe zustande kommt. Ganz offensichtlich sieht man trotz der Tatsache, dass eine regelrechte Mitgliederflucht aus der Institution Kirche zu verzeichnen ist, noch immer keinen Änderungsbedarf.
Es ist ein jahrzehntealtes Recht: Kirchen bekommen im TV-Programm von Sendern Platz freigeräumt für Gottesdienste und Predigten. Doch ist das angesichts des Mitgliederschwunds noch zeitgemäß? […]
„Das Wort zum Sonntag“ ist eine Art Predigt. Und wenn sich der Ton mit der Zeit auch leicht angepasst hat, läuft es im Wesentlichen doch immer noch so ab wie bei der Einführung vor 70 Jahren. In diesem Jahr schauten durchschnittlich 1,4 Millionen Leute zu. […]
Die evangelische und die katholische Kirche haben im öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramm feste Sendeplätze, sowohl im Fernsehen als auch im Radio. Hier wird nicht über sie berichtet, die Kirchen haben das Steuer selbst in der Hand. Sonntags werden zum Beispiel im ZDF Gottesdienste übertragen. Und im Frühprogramm etwa des ARD-Informationssenders WDR5 äußern zwischen Interviews und Korrespondentenberichten eine Pastorin oder ein Priester Gedanken zum Tag.
Dieses Privileg haben die Bundesländer den Kirchen vor langer Zeit in Rundfunk-Staatsverträgen eingeräumt. Damals waren fast alle Westdeutschen entweder katholisch oder evangelisch. Die Kirchen wurden vielfach als das moralische Gewissen der Bundesrepublik betrachtet, sie hatten einen nahezu unangreifbaren Status.
Doch mittlerweile hat sich das Bild gewandelt: Heute ist eine knappe Mehrheit der Deutschen nicht mehr Kirchenmitglied. Und das Ansehen der Kirchen ist durch die Serie von Missbrauchsskandalen schwer erschüttert worden. […]
Als der Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) 2023 überarbeitet wurde, stellten die Vertreter der Programmmacher in dem ARD-Sender das Kirchen-Senderecht infrage: Es sei „nicht nachvollziehbar, warum die Kirchen nach wie vor selber im RBB Programm machen dürfen – ein Recht, was keiner anderen Gruppierung eingeräumt wird.“ Und weiter hieß es in der Stellungnahme: „Entweder bekommen auch andere gesellschaftliche Gruppen die Möglichkeit, Programm zu machen – oder alle sind gleichermaßen Gegenstand journalistischer Berichterstattung.“
Eine aktuelle Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Landesregierungen ergibt ein klares Bild: Die Kirchen werden das Senderecht auch weiterhin behalten.
https://www.digitalfernsehen.de/news/inhalte/fernsehen/das-amen-im-fernsehen-ist-sicher-1125523/