Erklärung zur nuklearen Teilhabe und zur geplanten Anschaffung neuer Trägerflugzeuge für den Atomwaffeneinsatz
Erklärung zur nuklearen Teilhabe und zur geplanten Anschaffung neuer Trägerflugzeuge für den Atomwaffeneinsatz Obwohl alle Nicht-Atomwaffenstaaten in Art. II Nichtverbreitungsvertrag (NPT) und Deutschland zusätzlich in Art. 3 des sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrages vom 12.9.1990 völkerrechtlich verbindlich auf jede unmittelbare und mittelbare Verfügungsgewalt über Atomwaffen verzichtet haben, wird innerhalb der NATO weiterhin die nukleare Teilhabe praktiziert. Zur nuklearen Teilhabe gehört insbesondere, (1) dass Deutschland, die Niederlande, Belgien, Italien und die Türkei nach wie vor in der Nuklearen Planungsgruppe der NATO mitwirken, (2) dass in geheim gehaltenen Bunkern in Deutschland, den Niederlanden, Belgiens, Italiens und der Türkei nach wie vor eine unbekannte Anzahl Atomwaffen …
