EU-Sanktionen wegen Meinungsäußerungen: Unklarheit bei Auslegung von neuem Gesetz
Bundestag: Umgehung von EU-Russlandsanktionen wird zukünftig als Straftat gewertet / Rechtsunsicherheit, ob auch EU-Bürger betroffen sind, die wegen Meinungsäußerungen von der EU sanktioniert wurden / Verfassungsrechtler: Formulierung des Gesetzestextes „missverständlich“ Berlin. Quelle: (multipolar) Es existiert Unklarheit bei der Auslegung einer deutlichen Strafverschärfung bei der Umgehung von russlandbezogenen EU-Sanktionen, die der Bundestag am 15. Januar verabschiedet hat. Laut dem „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ müssen vorsätzliche Verstöße gegen Sanktionen als Straftat gewertet werden und dürfen nicht mehr als reine Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Das Strafmaß umfasst Haftstrafen von drei Monaten bis zu …
EU-Sanktionen wegen Meinungsäußerungen: Unklarheit bei Auslegung von neuem Gesetz Weiterlesen »
