Reform von ARD und ZDF: Was folgt aus den Skandalen?

Die Politik will angesichts der Skandale in den Sendern von den Öffentlich-Rechtlichen Taten sehen. Doch die stellen sich taub.

Mehrfach hat der amtierende ARD-Vorsitzende Tom Buhrow konkrete Schritte angekündigt, um aus den Affären der letzten Wochen grundsätzliche Schlussfolgerungen zu ziehen. Nach der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder am Mittwoch ist aber klar, dass das anscheinend nicht ernst gemeint ist.

Am 22. September hatte die Rundfunkkommission in einem bemerkenswerten Beschluss in sechs Punkten aufgelistet, was sie vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwartet, damit die Bürger wieder auf eine verantwortungsbewusste Verwendung ihrer Beiträge vertrauen könnten. … Die Rundfunkkommission habe, meint Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei in Sachsen, Handlungsfähigkeit ge­zeigt. Sie wolle den öffentlich-rechtlichen Rund­funk davor bewahren, „seine Aufgabe als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung so wichtige Verankerung in der Gesellschaft zu verlieren“. Ob auch die Verantwortlichen der Sender „handlungsfähig“ sind und den Ernst ihrer Lage verstanden haben, wollte die Rundfunkkommission in ihrer jüngsten Sitzung am Mittwochabend von den Intendanten erfahren. So sah der Länderbeschluss vor, dass die Senderchefs Berichte über eine „Überprüfung ihrer internen Aufsichts- und Compliance-Strukturen sowie über die Prüfergebnisse und die beabsichtigten Maßnahmen“ vorlegen. Wie nach der Sitzung der Kommission zu hören war, wurden weder Berichte vorgelegt, noch konnten die Repräsentanten der Sender konkret sagen, wie die Missstände beseitigt werden sollen….

Die Öffentlich-Rechtlichen stünden in der Verantwortung, die aktuellen Vorwürfe vollständig aufzuklären und die richtigen Schlüsse zu ziehen, sagt Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien in Ham­burg. Sie müssten ihre bisherigen Aufsichts- und Compliance-Strukturen überprüfen und die Länder über geplante Maßnahmen unterrichten. Oliver Schenk ergänzt, dass die Anstalten eine besondere Verpflichtung zur Mitwirkung hätten. Einheitliche Programm- und Qualitätsrichtlinien und einheitliche Standards bei Transparenz- und Compliance-Fragen zu schaffen, sei eine Aufgabe, die in erster Linie intern in den Anstalten gelöst werden müsse.

Ein zentraler Punkt der Unterredung waren die geforderten „finanzwirksamen Selbstverpflichtungserklärungen“. Trotz Insistierens durch Heike Raab, Koordinatorin der Medienpolitik der Länder, sollen die Intendanten dazu nicht bereit sein, um so auch zusätzliche Einsparungen in ihren Häusern vorzunehmen und einen Anstieg des Rundfunkbeitrags von 2025 an zu verhindern.

Hinweis der Redaktion: Beim letzten Mal stieg der Rundfunkbeitrag um 86 Cent. Schon um eine weitere solche Erhöhung zu verhindern, müssten die Sender Einsparungen/Umschichtungen mit einem Volumen von ca. 400 Mio. Euro im Jahr umsetzen. Dies geht kurzfristig nur mit massiven Programmkürzungen und Reduzierungen der Auftrags-/Koproduktionen.