Reformpläne für BR: Staatsregierung reagiert auf Kritik

Die geplante Reform des Rundfunkgesetzes in Bayern hatte zuletzt für massive Kritik gesorgt. Manche sahen dabei die Unabhängigkeit des Bayerischen Rundfunks in Gefahr. Jetzt hat die Staatsregierung Änderungen angekündigt.

In einer Sitzung des BR-Rundfunkrats erklärte Bayerns Medienminister Florian Herrmann (CSU), dass der Gesetzentwurf derzeit im Ministerrat überarbeitet werde. In besonders umstrittenen Punkten soll es demnach Änderungen geben. Ursprünglich hatte die Staatsregierung geplant, dem Bayerischen Rundfunk eine feste Informationsquote festzuschreiben und auch zu verbieten, „Gestaltungsziele“ zu verfolgen. In Augen vieler Kritiker könnte dies die Unabhängigkeit des Bayerischen Rundfunks gefährden.

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Medienminister Florian Herrmann kündigt in einer Sitzung des BR-Rundfunkrats an, dass die geplante Informationsquote von 60 % im TV zwar bleiben solle, nun jedoch auch Bildung und Kultur umfasse. Zudem streiche die Regierung das Verbot von sogenannten „Gestaltungszielen“. Stattdessen soll es nun heißen, dass die Programme des BR „nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen“ dürften. Im ursprünglichen Entwurf waren auch die Aufgaben des Chefredakteurs definiert, was einen Eingriff in die Gestaltungshoheit des BR bedeutet hätte. Stattdessen soll nun der Rundfunkrat dessen konkrete Aufgaben festlegen.

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Wann der Entwurf zum Rundfunkgesetz in der endgültigen Fassung im Bayerischen Landtag eingebracht wird, ist noch nicht klar. Hintergrund der Änderungen ist der neue Medien-Reformstaatsvertrag aller Bundesländer. Die Länder wollen, dass die Öffentlich-Rechtlichen moderner und schlanker werden. Mit diesem Vertrag wollen alle Bundesländer, dass die öffentlich-rechtlichen Sender mehr zusammenarbeiten, Doppelstrukturen abbauen und weniger Sender anbieten.

Da Rundfunk Ländersache ist, müssen die einzelnen Bundesländer dafür ihre jeweiligen Rundfunkgesetze anpassen. Bayern unter anderem dahingehend, dass der Bayerische Rundfunk künftig nur noch sechs statt bisher zehn Radioprogramme anbieten darf. Als bisher einziges Bundesland plant Bayern aber gleichzeitig weitere Anpassungen, die nichts mit dem Reformstaatsvertrag zu tun haben.

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