RT DE Productions GmbH und die fehlende Lizenz

Aufgrund der Tatsache, dass von der RT DE Productions GmbH keine Lizenz beantragt worden ist und eine solche auch nicht vorliegt, untersagte die „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK) der Medienanstalten RT DE die live-Verbreitung von RT DE als Stream auf den Websites, über die Mobile und Smart TV App „RT News“ und über Satellit. Die Inhalte können aber weiterhin auf Abruf „on demand“, also nicht linear/“live“, zur Verfügung gestellt werden. Bei ihrer Entscheidung stützte sich die ZAK auf den Medienstaatsvertrag, der eine Lizenzpflicht für die Rundfunkangebote vorsieht. … Es geht um die vorgelagerte Frage, wer die Veranstalterin des Programms ist und ob diese eine Lizenz hat. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat festgestellt, dass die redaktionelle Verantwortung für die Programminhalte von RT DE bei der deutschen RT DE Productions GmbH liegt, die damit auch lizenzpflichtig ist. … Die Medienanstalten entscheiden bei solchen bundesweiten Fällen auf Basis des Medienstaatsvertrags. Konkret hat die ZAK gemäß §§ 109 Abs. 1 iVm. 52 Abs. 1 MStV die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms „RT DE“ durch die RT DE Productions GmbH beanstandet und untersagt, da keine gültige Lizenz existiert. … Der mabb liegen Nachweise vor, die die Veranstaltereigenschaft der RT DE Productions GmbH belegen. Wir sind dabei so vorgegangen, dass wir öffentlich zugängliche Quellen herangezogen haben und auch eigene öffentliche Aussagen der Veranstalterin spielen dabei eine Rolle. Diese Sammlung an Nachweisen lag allen Direktorinnen und Direktoren vor, so dass sie sich ein umfangreiches Bild machen konnten und aufgrund dessen der Beschluss gefasst werden konnte. … Die RT DE Productions GmbH kann vor dem Verwaltungsgericht Berlin den Bescheid der MABB überprüfen lassen. Dies ist im Wege eines Klageverfahrens und auch zusätzlich im Rahmen eines Eilverfahrens möglich. Das Verwaltungsgericht Berlin überprüft die Entscheidung der MABB und bestätigt den Bescheid entweder oder hebt ihn auf. Ein Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der MABB ist gesetzlich nicht vorgesehen.

https://www.medienpolitik.net/2022/02/rt-de-kann-grundsaetzlich-eine-lizenz-beantragen/