Thüringen verteidigt MDR-Staatsvertrag gegen Kritik der ARD-Anstalt

04.03.2021

„Staatsfern heißt nicht staatsfrei“: Thüringen verteidigt MDR-Staatsvertrag gegen Kritik der ARD-Anstalt

Der Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ist die einzige öffentlich-rechtliche Anstalt, die über keine zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen verfügt. Nach knapp 30 Jahren soll der Staatsvertrag zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen jetzt modernisiert werden. Alle drei Ministerpräsidenten haben den Vertrag unterschrieben, der gegenwärtig in den Landesparlamenten diskutiert wird. Mit einer Ablehnung ist, geht man von Äußerungen der medienpolitischen Sprecher der Parteien aus, nicht zu rechnen. Der Staatsvertrag ist vom MDR vor allem in zwei Bereichen kritisiert worden: Er sei nicht verfassungskonform und nicht staatsfern. Die mögliche Verfassungswidrigkeit bezog sich auf Festlegungen zur angemessenen „Verteilung“ der Beitragsmittel auf die drei Bundesländer, die besonders Thüringen einfordert. Der zweite Kritikpunkt ist die Zusammensetzung des Rundfunkrates, in dem auch weiterhin ein Vertreter der Staatskanzlei vertreten sein soll. …. Eine bisher seit 30 Jahren wortgleich übernommene Formulierung aus dem MDR-Staatsvertrag, die bislang nicht als rundfunkverfassungsrechtlich bedenklich eingestuft wurde, wird nicht dadurch verfassungswidrig, dass sie an einem anderen Ort des Staatsvertrages verankert wird. Es ist zuzugestehen, dass der neu gewählte gesetzliche Standort berechtigte Strukturvorgaben „prominenter benennen“ will. Dadurch allein kann eine Verfassungswidrigkeit jedoch nicht, wie vom MDR-Gutachten vorgebracht, begründet werden. ….

https://www.medienpolitik.net/2021/03/staatsfern-heisst-nicht-staatsfrei/