Verdacht der Desinformation: Sahra Wagenknecht verklagt die ARD
Politikerin zieht gegen ÖRR vor Gericht. Sie wehrt sich gegen die Aussage, sie betreibe einen Propagandakanal. Warum dieser Fall grundsätzliche Fragen aufwirft.
Eine mutmaßlich falsche Tatsachenbehauptung in der ARD-Sendung Caren Miosga beschäftigt nun die Gerichte. Die Vorsitzende der Partei BSW, Sahra Wagenknecht, hat den Sender nach einer offenbar unwahren Aussage über sie verklagt.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Debatte über Desinformation, journalistische Sorgfaltspflicht und der Programmauftrag gebührenfinanzierter Medien.
Die Diskussion um die Neutralität öffentlich-rechtlicher Medien ist nicht neu. Auch in anderen Talkshows wie „Anne Will“ oder „Markus Lanz“ stand die Unparteilichkeit der Moderatoren immer wieder in der Kritik. (…)
Hintergrund des aktuellen Eklats ist ein Auftritt der Journalistin Sabine Adler in der Sendung „Caren Miosga“. Dort hatte Adler behauptet, Wagenknecht betreibe einen russischsprachigen Telegram-Kanal, über den sie sich „eins zu eins ans russische Volk beziehungsweise an Herrn Putin“ richten würde.
Keine Belege für Aussage in „Caren Miosga“
Recherchen des BR-#Faktenfuchs ergaben jedoch, dass es für diese Aussage keine Belege gibt. Es existiert zwar ein russischsprachiger Telegram-Kanal zu Wagenknecht, Experten gehen aber davon aus, dass dieser nicht von ihr selbst oder ihrer Partei betrieben wird.
Unsere Nachfrage bei Caren Miosga: https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?p=10752#p10752