Warum das Ruhegeld, das der RBB zahlte, sittenwidrig ist
Warum das Ruhegeld, das der RBB zahlte, sittenwidrig ist
Der frühere Verwaltungsdirektor des RBB Hagen Brandstäter klagt gegen seine Kündigung. Das Arbeitsgericht Berlin weist die Klage ab und zeigt deutlich auf, wie krass die Verschwendung im Sender war. Das Urteil ist wegweisend.
Nun kann man das Versagen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) ganz genau nachlesen. Der F.A.Z. liegt das bislang unveröffentlichte Urteil des Arbeitsgerichts Berlin zur Klage des früheren RBB-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter vor (Az.: 21 Ca 1751/23). Eine so deutliche Kritik eines Gerichts am öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Geldverschwendung gab es noch nie.
Aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom September war bereits bekannt, dass die fristlose Kündigung Brandstäters für rechtens gehalten wurde. Er hatte sich zudem ein üppiges Ruhegeld verhandelt. In dem 43 Seiten langen Urteil zeichnen eine Berliner Arbeitsrichterin und zwei ehrenamtliche Richterinnen alle Details dieser unfassbaren Vereinbarung nach. (Paid)
Zum Urteil
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE235011472 (Siehe zu Gericht)
