WDR: Dienstanweisung zum Umgang mit sozialen Medien

Beim WDR stoßen Pläne für verschärfte Social-Media-Regeln auf Unmut, berichtet Netzpolitik.org.

Schon die Bezeichnung als „Dienstanweisung“ bedeutet eine Verschärfung, denn Verstöße gegen Dienstanweisungen können arbeitsrechtliche Folgen haben. …

Es geht um „sowohl offizielle WDR-Accounts als auch Inhalte in privaten Accounts, soweit der WDR von diesen mittelbar oder unmittelbar betroffen ist“, betreffen. Erfasst sind dabei nicht nur Tweets, sondern auch „Ausdruck von Zustimmung zu bestimmten Inhalten (‚Likes‘)“  oder nur „Verbindung zu bestimmten Konten (Abonnements, Folgen von Accounts)“

https://netzpolitik.org/2022/neues-aus-dem-fernsehrat-83-exklusiv-plaene-fuer-verschaerfte-social-media-regeln-beim-wdr/

Personalrat und Redakteurs­ertretung hätten “intern Bedenken wegen möglicher Einschränkung von Meinungsfreiheit angemeldet”. In den Vorschriften stehe etwa, der Eindruck von Parteilichkeit solle vermieden werden, sonst drohe die Versetzung. Neben offiziellen WDR-Accounts soll dies auch für Inhalte in privaten Konten gelten – nicht nur bei Tweets, sondern auch bei Likes oder Abos.

https://www.turi2.de/heute/turi2-morgen-08-02-2022/?newsletter=true

Dienstanweisung zum Umgang mit sozialen Medien

https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2022/02/Dienstanweisung_WDR_Soziale-Medien.cleaned.pdf