Strafanzeige gegen NRW-CDU-Politiker Armin Laschet

Armin Laschet, Vorsitzender der CDU Nordrhein-Westfalen, CDU-Landtagsfraktionsvorsitzender, Oppositionsführer im Landtag NRW und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU ist Dauertalkgast in den gängigen Polit- und Gesellschafts-Talks von ARD und ZDF. Nicht selten fällt er durch einen reichlich flachen und unsachlichen Diskussionsstil auf, an den sich selbst CDU-Granden gelegentlich stören.
Am Montag, dem 10.10.2016 hielt Armin Laschet in der Talk-Runde „Hart aber Fair“ eine sinnfreie Wutrede gegen Ostdeutsche: „Warum Sachsen? Weshalb finden die Rechtspopulisten von AfD und Pegida ausgerechnet im Osten der Republik fruchtbaren Boden für ihre Parolen? Für Laschet ist das kommunistische Erbe Schuld an den Ereignissen in Dresden, Bautzen oder Freital. Die DDR habe „die Köpfe der Menschen zerstört“, so Laschet. „Ganze Landstriche haben nicht gelernt, Respekt vor anderen Menschen zu haben.“ Das habe der Kommunismus den Menschen „nicht beigebracht“.“
Diese unsägliche Verlautbarung zu Lasten der gesamten ostdeutschen Bevölkerung hat Laschet nun eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 130 Abs. 1 Satz 2 StGB. (Volksverhetzung) eingebracht, die hier im Wortlaut dokumentiert wird:
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Fritz-Roeber-Str. 2
40213 Düsseldorf
poststelle@sta-duesseldorf.nrw.de
armin.laschet@landtag.nrw.de
Strafanzeige gegen den NRW-CDU-Fraktionsvorsitzenden und Staatsminister a.D. Armin Laschet, geb. 18.02.1961, wegen Verstoßes gegen §130 StGB m.d.B. um Einleitung der Aufhebung der Immunität
Hiermit stelle ich gegen den CDU-Fraktionsvorsitzenden Armin Laschet Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 130 Abs. 1 Satz 2 StGB. (Volksverhetzung)
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Sachverhalt:
Am Montag, dem 10.10.2016, hat oben bezeichnete Person in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ mehrere despektierliche Einlassungen gegenüber allen Menschen im Beitrittsgebiet geäußert, die unter Umständen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten.
Seine böswillig und verächtlich machenden Beschimpfungen sind außerdem völlig undifferenziert und pauschal erfolgt und offenbaren eine völlig verzerrte und sachkenntnisferne Wahrnehmung der Lage in Ostdeutschland.
Der Kommunismus habe „die Köpfe der Menschen zerstört“, so Laschet. Er meint: „Ganze Landstriche haben nicht gelernt, Respekt vor anderen Menschen zu haben.” Anders könne er sich nicht erklären, dass in den neuen Bundesländern sogar Flüchtlingskinder mit Gewalt angegriffen werden.
Darüber hinaus wurde die Sendung durch den NRW-CDU-Fraktionsvorsitzenden genutzt, um Zwietracht zwischen Ost- und Westdeuten zu säen, in dem er die erfolgten und insbesondere die zukünftigen Infrastrukturmaßnahmen in Ostdeutschland in Frage stellte.
Geld, das in den Wiederaufbau im Osten gepumpt werde, könne man im Westen demnach selbst gut gebrauchen Dazu der Hass und die Pöbeleien – „Da fragen sich die Menschen in Dortmund und Gelsenkirchen schon: Was ist da los?“
Abgesehen von der Tatsache, dass solche Äußerungen eines Landesvorsitzenden der Christlich Demokratischen Union aus meiner Überzeugung völlig unwürdig sind, unterstreicht dies insbesondere gerade einmal eine Woche nach der deutschen Einheitsfeier seine Instinktlosigkeit.
Herr Laschet treibt mit derlei Äußerungen einen Keil zwischen Ost- und Westdeutschland, weil er versucht, finanziell und rechtmäßig zugesagte Leistungen in Frage zu stellen. In den zurückliegenden 26 Jahren ist Großartiges auf dem Gebiet der neuen Bundesländer entstanden. Das hat zum einem selbstverständlich mit den Solidarpaktmitteln zu tun aber Geld ist eben nicht alles!
In erster Linie war und ist es die Arbeit der Ostdeutschen gewesen, die die Bundesländer Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern so entwickelt haben, wie sie heute vorzufinden sind. Viele Menschen haben am eigenen Leibe gespürt, was es bedeutet, einen derartigen Transformationsprozess durchzumachen und haben dadurch manchmal auch eine etwas andere Wahrnehmung auf Veränderungen innerhalb der Gesellschaft. Diese einschneidende Erfahrung ist vielen Westdeutschen – glücklicherweise – bisher erspart geblieben.
Aufgrund von einzelnen sich in der Minderheit befindlichen Pöblern und Rassisten den gesamten Bevölkerungsanteil in Ostdeutschland pauschal in vorbezeichneter Sache verächtlich zu machen, ist – wie bereits ausgeführt – eines verantwortlichen Politikers unwürdig und sollte im Sinne des weiteren friedlichen Zusammenlebens in unserem Gemeinwesens daher unbedingt strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. […]
Update: Natürlich gilt Volksverhetzung nicht, wenn man gegen den ostdeutschen Teil der Bevölkerung hetzt. Wo kämen wir denn da hin?