Über die Hofberichterstattung um das Tarifeinheitsgesetz
Am 22.05.2015 wurde im Bundestag ein Gesetz beschlossen, welches das Streikrecht kleiner Gewerkschaften einschränkt und damit auch das Recht der Arbeitnehmer, sich so zu organisieren wie sie es wollen und wie es ihnen laut GG Artikel 9 vom Gesetzgeber garantiert wurde. Das Gesetz kommt einem Verbot der freien Wahl einer Gewerkschaft gleich und ist damit klar verfassungswidrig. (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. (3) Das Recht, zur Wahrung und …
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