Stellungnahme Telemedienkonzept „MDR-Telemedien“
„Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der erstmals Telemedien neben Hörfunk und Fernsehen als eigenständiges Element des öffentlich-rechtlichen Auftrags – und nicht lediglich als „programmbegleitend definiert, etabliert entsprechend den Zusagen gegenüber der Europäischen Kommission ein „Verfahren zur Konkretisierung des allgemeinen Telemedienauftrags“ , den sogenannten Drei-Stufen-Test. Der § 11 f des Rundfunkstaatsvertrags bestimmt, dass eine Rundfunkanstalt, die ein neues Telemedienangebot plant oder ein bestehendes Angebot verändern möchte, dem zuständigen Aufsichtsgremium in einem „Telemedienkonzept“ darzulegen hat; 1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, 2. in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beigetragen wird und …
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