Am Bundesverwaltungsgericht trafen Kritiker und Verteidiger des ÖRR aufeinander. Unsere Reporterin war dabei. Das Urteil folgt am 15. Oktober. Text: Beate Strehlitz Der Saal war bis zum letzten Platz gefüllt. Mancher musste draußen bleiben. Die Medienpräsenz war hoch, sogar ZDF und MDR wurden gesichtet. Über die Hintergründe des Verfahrens haben wir hier schon berichtet. Beim Bundesverwaltungsgericht klingt das so: Die Klägerin wendet sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Sie macht geltend, der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfehle seinen gesetzlichen Auftrag strukturell, weil er kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete und als Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht diene. Dieses strukturelle Versagen …

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Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig läuft morgen die mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren um die Rundfunkbeitragspflicht. Text: Beate Strehlitz und Dieter Korbely Das Verfahren geht auf eine bayrische Klägerin zurück. Die Frau aus Rosenheim hatte gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags geklagt. Sie rügte ein generelles strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), insbesondere die mangelnde Programm- und Meinungsvielfalt, und argumentierte, dass sie daher von der Rundfunkbeitragspflicht zu entbinden sei. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab. Die Gerichte seien nicht befugt, die Programmgestaltung oder Vielfalt des ÖRR zu prüfen; dies sei Aufgabe der plural besetzten Aufsichtsgremien (zum Beispiel der Rundfunkräte) und nicht der …

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